Landesinklusionsbeauftragter begrüßt Anpassung des Landesblindengeldgesetzes
21.12.2022, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen, Michael Welsch, begrüßt die im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2023/2024 vom Sächsischen Landtag beschlossene Anpassung des Landesblindengeldgesetzes.
Mit der erfolgten Anpassung erhalten ab Januar 2023 alle hörsehbehinderten Menschen mit dem Merkzeichen »TBl« (taubblind) im Schwerbehindertenausweis einen Zusatzbetrag in Höhe von monatlich 320 Euro zur Deckung behinderungsbedingter Mehrkosten.
»Auch wenn diese Anpassung nur einen relativ kleinen Personenkreis betrifft, wird damit gerade für Menschen mit hochgradigen Beeinträchtigungen im Bereich dieser beiden Sinnesorgane die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft verbessert«, so Welsch. Die Betroffenen sollten sich zügig mit dem jeweils zuständigen Sozialamt in Verbindung setzen, denn Leistungen werden nur auf Antrag und ab dem Monat des Antragseingangs gewährt. Mit der Anpassung dieser freiwilligen Sozialleistung werde der Freistaat Sachsen seiner sozialpolitischen Verantwortung auch in Krisenzeiten gerecht, so Welsch weiter.
Der Beauftragte wird sich dafür einsetzen, dass Anspruchsvoraussetzungen, Leistungshöhe und Anpassungsmechanismen nach diesem Gesetz in der nächsten Legislaturperiode generell genauer unter die Lupe genommen werden.
Kontakt
Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Ansprechpartnerin Miroslawa MüllerTelefon: +49 351 564 10711Telefax: +49 351 564 10999E-Mail: miroslawa.mueller@sk.sachsen.deThemen
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