Zielvereinbarungen – Ein Instrument für mehr Inklusion?

06.10.2022, 10:21 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

/
Podiumsdiskussion zur Offenen Tagung des Landesinklusionsbeauftragten 2022 (© Swen Reichhold)

Teilnehmer der Podiumsdiskussion zur Offenen Tagung des Landesinklusionsbeauftragten im Gespräch

Podiumsdiskussion zur Offenen Tagung des Landesinklusionsbeauftragten 2022 (© Swen Reichhold)

Teilnehmer der Podiumsdiskussion zur Offenen Tagung des Landesinklusionsbeauftragten im Gespräch

Teilnehmer der Podiumsdiskussion zur Offenen Tagung des Landesinklusionsbeauftragten im Gespräch
/
Offene Tagung des Landesinklusionsbeauftragten 2022 (© Swen Reichhold)

Fachlicher Input zur Offenen Tagung des Landesinklusionsbeauftragten 2022

Offene Tagung des Landesinklusionsbeauftragten 2022 (© Swen Reichhold)

Fachlicher Input zur Offenen Tagung des Landesinklusionsbeauftragten 2022

Fachlicher Input zur Offenen Tagung des Landesinklusionsbeauftragten 2022

Der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen hat am 4. Oktober 2022 in Dresden eine Fachtagung zum Thema »Zielvereinbarungen – Ein Instrument für mehr Inklusion?« durchgeführt.

Zahlreiche Vertreter aus dem Bereich der Behindertenselbsthilfe, der Wohlfahrtspflege, aus Behörden und aus der Politik informierten sich über dieses im Sächsischen Inklusionsgesetz verankerte, aber leider noch wenig bekannte Instrument zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen und ihrer gleichberechtigten Teilhabe, insbesondere zur Herstellung von Barrierefreiheit.

Über einen Input aus der Wissenschaft sowie Erfahrungsberichte aus dem Bund, Sachsen-Anhalt und Baden-Württenberg wurde den Teilnehmern diese Option nahegebracht. Eine Podiumsdiskussion zum Thema rundete die Veranstaltung ab.

Der Landesinklusionsbeauftragte zog das Fazit, dass dieses Instrument in erster Linie ein Plädoyer für einen inklusiven Dialog sei, der stetig und überall geführt werden müsse. »Zielvereinbarungen sind vielleicht nicht das schärfste Schwert auf dem Weg zu mehr Inklusion, aber andererseits auch zu schade, um im Depot zu verrosten.«, so Welsch weiter.

Dass das Thema durch diese Tagung ins Bewusstsein gerückt ist, stellt an sich schon einen Mehrwert dar. Der Landesbeauftragte wird die weitere Entwicklung aufmerksam begleiten.

Hintergrund:
§ 16 Absatz 1 des Sächsischen Inklusionsgesetzes (SächsInklusG) lautet:
»Soweit Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen, können rechtsfähige Organisationen und Verbände der Behindertenselbsthilfe zur Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen und ihrer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, insbesondere zur Herstellung von Barrierefreiheit, mit den in § 1 Absatz 2 Satz 1 und 2 genannten Stellen, Trägern der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege, Unternehmen oder Unternehmensverbänden der verschiedenen Wirtschaftsbranchen, Kirchen, Parteien sowie sonstigen Organisationen und Verbänden Zielvereinbarungen abschließen. Die Organisationen und Verbände der Behindertenselbsthilfe können die Aufnahme von Verhandlungen über Zielvereinbarungen verlangen.«


zurück zum Seitenanfang