67. Treffen der Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen

15.04.2024, 17:39 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Teilnehmer der Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen zum 67. Treffen in Stuttgart (© GSBW)

Teilnehmer der Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen zum 67. Treffen in Stuttgart (© GSBW)

»Konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zielgerichtet voranbringen«

Aus Anlass des 15-jährigen Jubiläums der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und der zweiten Staatenprüfung Deutschlands im August 2023 vor dem UN-Fachausschuss in Genf stand das 67.Treffen der Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen am 11. und 12. April 2024 in Stuttgart unter dem Motto "15 Jahre nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention: Endlich konsequente Umsetzung!". Der Fokus des Treffens lag auf den Themen Wohnen, Gewaltschutz, Ablehnung von Zwang sowie der Sicherstellung von Partizipation auf allen staatlichen, politischen und gesellschaftlichen Ebenen. In einer »Stuttgarter Erklärung« fordern die Beauftragten von Bund, Ländern und Kommunen verstärkte Anstrengungen in diesen Themenbereichen, um die Umsetzung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention unter Beachtung der Empfehlungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen entschlossen voranzutreiben.

Zu den weiteren, in der Staatenprüfung behandelten, Themen verweisen die Beauftragten auf ihre Positionspapiere, insbesondere zu den Themenbereichen Arbeit (Erfurter Erklärung für einen inklusiven Arbeitsmarkt, November 2022) und Bildung (Positionspapier zur inklusiven schulischen Bildung, Dezember 2022). Sie sehen sich in ihren Forderungen durch die 2. Staatenprüfung bestätigt und bekräftigen diese ausdrücklich.

An der Tagung, zu der Baden-Württembergs Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Simone Fischer, eingeladen hatte, nahmen Expertinnen und Experten sowie hochrangige Gäste teil. Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Landtagspräsidentin Muhterem Aras sprachen Grußworte, Staatssekretärin Dr. Ute Leidig tauschte sich mit den Beauftragten aus Bund und Ländern aus.

Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: »Sowohl der Bund als auch die Länder haben die UN-BRK vor 15 Jahren ratifiziert und sich zu ihrer Umsetzung verpflichtet - nun habe ich den Eindruck, dass manchem in Deutschland der lange Atem, den es für die Inklusion braucht, schon auszugehen droht. Zwar hatte die Ampelkoalition zu Beginn der Legislaturperiode einen vielversprechenden Koalitionsvertrag vorgelegt, in dem viel Barrierefreiheit und Inklusion stecken, aber umgesetzt sind diese Vorhaben noch lange nicht! Dass wir davon weit entfernt sind, hat uns die deutliche Kritik des Fachausschusses der Vereinten Nationen an unserer Umsetzung der UN-BRK sehr deutlich gemacht Die Konvention ist nicht verhandelbar, sie ist geltendes Recht. Inklusion ist ein Menschenrecht und Barrierefreiheit ist ein Qualitätsmerkmal für ein modernes und demokratisches Land.«

Michael Welsch, Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen: »Deutschland ist mit der Ratifizierung der UN-BRK 2009 eine Verpflichtung eingegangen. Seitdem haben wir schon mehr erreicht, als wir manchmal glauben, aber wir müssen und können noch wesentlich mehr leisten, um von einer selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe der rund 800.000 Sächsinnen und Sachsen mit Behinderungen an allen Lebensbereichen sprechen zu können. Dies ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch vor Privaten nicht Halt machen darf.«
Zu den gesetzlichen Aufgaben des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen gehört es unter anderem, die Umsetzung der UN-BRK im Freistaat Sachsen zu begleiten.

Hintergrund:
Am 11. und 12. April 2024 kam die Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen zu ihrem 67. Treffen in Stuttgart zusammen. Die Treffen finden zweimal jährlich statt und dienen der Beratung aktueller behindertenpolitischer Themen. Die Beauftragten von Bund und Ländern setzen sich für eine an den Menschenrechten orientierte Umsetzung der UN-BRK ein.

Am 26. März 2009 hat Deutschland die UN-BRK ratifiziert und als geltendes Recht anerkannt. Sie hat den Rang eines Bundesgesetzes. Bund, Länder und Kommunen sind verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu schaffen, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben und die Gesellschaft mitgestalten können.

Im Jahr 2015 fand die erste Staatenprüfung Deutschlands vor dem UN-Fachausschuss in Genf statt. Am 29. und 30. August 2023 wurde erneut geprüft, wie die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland im Sinne der UN-BRK umgesetzt werden. Am 3. Oktober 2023 veröffentlichte der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf seine »Abschließenden Bemerkungen« mit Forderungen und Empfehlungen für die weitere Umsetzung der UN-BRK in Deutschland.


Kontakt

Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen

Ansprechpartnerin Miroslawa Müller
Telefon: +49 351 564 10711
Telefax: +49 351 564 10999
E-Mail: miroslawa.mueller@sk.sachsen.de
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