Global Accessibility Awareness Day

20.05.2021, 09:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Auftaktveranstaltung der Durchsetzungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik

Umfassende Barrierefreiheit im Web ist trotz gesetzlicher Regelungen und technologischer Entwicklungen noch immer keine Selbstverständlichkeit. Vor diesem Hintergrund finden seit mittlerweile 10 Jahren jährlich am dritten Donnerstag im Mai weltweit Veranstaltungen zur digitalen Barrierefreiheit statt. Dieser Aktionstag heißt Global Accessibility Awareness Day und hat das Ziel, auf die Bedeutung von digitaler Inklusion und die vielen Vorteile von barrierefreien Webangeboten aufmerksam zu machen.

Mit einer digitalen Auftaktveranstaltung nutzt die beim Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen neu eingerichtete Durchsetzungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik diesen Aktionstag, um auf sich und ihre Angebote aufmerksam zu machen.

»Das Internet begleitet uns immer mehr in unserem täglichen Leben. Gerade in der jetzigen Zeit wird deutlich, wie wichtig die umfassende Zugänglichkeit von Informationen ist. Ohne eine grundlegende Barrierefreiheit von Webseiten, von Apps, dem Intranet und elektronischen Dokumenten können Menschen mit Behinderungen Informationen und Dienstleistungen nur eingeschränkt bzw. überhaupt nicht nutzen.«, so der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Herr Stephan Pöhler, in seinem Grußwort zur heutigen Tagung.

Laut der EU-Richtlinie 2016/2102 sind öffentliche Institutionen in Deutschland verpflichtet, Webseiten und mobile Anwendungen (Apps) barrierefrei zu gestalten. In der sogenannten Erklärung zur Barrierefreiheit müssen die Institutionen die Barrierefreiheit des Webauftritts oder der App transparent kommunizieren. Die Barrierefreiheitserklärung muss zudem einen sogenannten Feedback-Mechanismus beinhalten, der es Nutzer*innen ermöglicht, von ihnen festgestellte Barrieren zu melden. Treten bei der Behebung der Barrieren Probleme auf oder kommt es gar zu einer Auseinandersetzung mit der öffentlichen Stelle, steht die Durchsetzungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik den Nutzer*innen und Verbänden zur Verfügung. Sie nimmt Hinweise über die Mängel bzgl. der digitalen Barrierefreiheit entgegen und leitet ggf. ein Schlichtungsverfahren zwischen den beteiligten Parteien ein. Das Ziel des Schlichtungsverfahrens ist eine außergerichtliche Lösung für die Probleme zu finden.

Rund 60 Interessierte nehmen an der heutigen Auftaktveranstaltung der Durchsetzungsstelle teil. Zu den Teilnehmer*innen gehören sowohl Nutzer*innen als auch Vertreter*innen aus öffentlichen Stellen, Verbänden, Vereinen, Beratungsstellen und der Privatwirtschaft. Das zeigt das große Interesse am Thema "Digitale Barrierefreiheit und Inklusion". Neben einer Einführung in die Arbeit der Durchsetzungsstelle referiert Birgit Kaiser (Verein Blinder und Sehbehinderter Aue-Schwarzenberg e.V.) über die Bedeutung von digitaler Barrierefreiheit im Alltag. Darüber hinaus zeigt Johannes Fischer (Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik) anhand praktischer Beispiele, woraus Barrierefreiheit von Webangeboten besteht. In der anschließenden Fragerunde, die von Dr.in Stefanie Dreiack (Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen) moderiert wird, haben die Teilnehmer*innen die Möglichkeit für Rückfragen und Informationsaustausch.


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