Landtag beschließt Verbesserungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

05.02.2026, 15:16 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ab 2027 Qualifizierungszeit auch für Werkstattbeschäftigte und Anerkennung besonderer Schwierigkeiten beim Erlernen des Rechnens als Teilleistungsschwäche

Der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, Michael Welsch, begrüßt die in der Plenarsitzung des Sächsischen Landtages am 4. Februar 2026 beschlossenen Verbesserungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Mit dem Gesetz über den Anspruch auf Qualifizierungszeit im Freistaat Sachsen haben ab 2027 auch die rund 16.000 Beschäftigten in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) die Möglichkeit, sich unter Freistellung von ihrer Tätigkeit an bis zu drei Tagen pro Jahr beruflich zu qualifizieren, für ihr Ehrenamt fortzubilden oder sich politisch zu bilden. »Dieses Anliegen hat die Menschen in den Werkstätten und mich schon länger bewegt. Nun gilt es, eine niedrigschwellige Umsetzung in der Praxis zu etablieren«, so Michael Welsch.

Des Weiteren wurde der ursprüngliche Antrag des BSW »Anerkennung der Dyskalkulie als Teilleistungsschwäche« in einer überarbeiteten Fassung auf den Weg gebracht. Die Staatsregierung soll stufenweise Nachteilsausgleiche für betroffene Schüler gewähren – ohne die Leistungsanforderungen qualitativ zu verändern. Auch hierfür hatte sich der Landesinklusionsbeauftragte stark gemacht.

»Mit beiden Beschlüssen werden wieder spürbare Schritte zu einer Verbesserung der Teilhabe gegangen«, ist sich Michael Welsch sicher.


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