Umweltminister Günther: »Wir verpflichten uns heute, die Zukunftsaufgabe Wasser zu lösen«

16.01.2024, 12:38 Uhr — Erstveröffentlichung

Staatsregierung verabschiedet Handlungsprogramm »Zukunft Wasser für Sachsen«

Sachsens Kabinett hat am Dienstag (16.01.) in Eibenstock das Handlungsprogramm »Zukunft Wasser für Sachsen« beschlossen. Darin werden zehn Felder beschrieben, in denen vor dem Hintergrund des menschengemachten Klimawandels, von demografischem Wandel, Kohleausstieg und Strukturwandel dringender Handlungsbedarf besteht. Zudem werden Instrumente beschrieben, mit denen die Zukunft der Wasserwirtschaft im Freistaat sichergestellt werden soll. Nach Schätzungen des sächsischen Umweltministeriums ergibt sich in den kommenden zehn Jahren ein Investitionsbedarf von rund 1,6 Milliarden Euro – unabhängig von den Finanzierungsquellen und Aufgabenträgern.

Anlässlich der Vorstellung des Handlungsprogramms an der Talsperre Eibenstock sagte Sachsens Umweltminister Wolfram Günther: »Wasser ist eine unserer wichtigsten Ressourcen. Aber künftig ist es nicht mehr selbstverständlich, dass wir Wasser jederzeit in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung haben – wenn wir nicht jetzt handeln. Mit dem menschengemachten Klimawandel erleben wir Dürrephasen und Hochwasser. Der Braunkohleabbau hat die Wasserhaushalte massiv gestört. Gleichzeitig wird der Strukturwandel in den bisherigen Kohlerevieren ohne Wasser nicht funktionieren. Denn die Nachfolge-Industrien dort brauchen Wasser in Größenordnungen. Das sind enorme Herausforderungen, die weit in die Zukunft reichen. Wir verpflichten uns heute, diese Zukunftsaufgabe im Interesse nachfolgender Generationen zu lösen. Verantwortungsvolle Politik verlangt nicht nur Gefahrenabwehr oder die Beseitigung von Schäden, sondern vorsorgenden Schutz unseres Wassers und Investitionen in die Zukunft.«

Der integrative Ansatz des Handlungsprogramms betrachtet Wasser als Lebensgrundlage, als Wirtschaftsfaktor und nutzbares Gut sowie als essenziellen Bestandteil des Naturhaushalts. Das Programm greift die im Koalitionsvertrag 2019 bis 2024 für den Freistaat vereinbarten Schwerpunkte und Maßnahmen in diesem Bereich auf. Ausgangspunkt ist zudem die Nationale Wasserstrategie des Bundes.

Die nachfolgend beschriebenen Handlungsfelder sind eng miteinander verzahnt, spiegeln die veränderten Herausforderungen wider und haben das Ziel, auch in Zukunft eine nachhaltige Bewirtschaftung der Ressource Wasser sicherzustellen.

Öffentliche Wasserversorgung
Das Handlungsfeld befasst sich mit dem Erhalt und der Stärkung einer sicheren, bezahlbaren und leistungsfähigen öffentlichen Wasserversorgung.

Anpassung Talsperreninfrastruktur für Wasserversorgung
Gegenstand ist eine höhere Krisenfestigkeit und Zukunftssicherheit bei der Trinkwasserbereitstellung und Brauchwasserversorgung aus Talsperren durch Anpassung der Talsperreninfrastruktur (einschließlich Verbundsysteme).

Abwasserbeseitigung
Schwerpunkte des Handlungsfeldes sind unter anderem die Anpassung der Rückhaltekapazitäten sowie der Ausbau beziehungsweise die Nachrüstung von Abwasseranlagen (z. B. und soweit erforderlich mit einer weitergehenden Abwasserreinigungsstufe). Zudem sind geplante Änderungen der Kommunalabwasserrichtlinie umzusetzen.

Wassermanagement für Bergbaufolgeregionen Braunkohle
Dieses Handlungsfeld befasst sich mit der Bewältigung der Folgen des Braunkohlenbergbaus auf den Wasserhaushalt.

Qualitäts- und Mengenziele für Oberflächengewässer und Grundwasser
Das Handlungsfeld umfasst die Aufgaben aus der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Ziel ist es, einen chemisch und ökologisch guten Zustand von Oberflächengewässern und Grundwasser zu erreichen.

Wasserrückhalt in der Fläche (einschließlich Löschwasserreservoire)
Ein besserer Wasserrückhalt in der Fläche ist die Grundlage für eine flächendeckende Stabilisierung des Wasserdargebots. Er dient auch als Vorsorge vor den Folgen von Hochwasser, Dürre und Starkregen. Natürlicher Wasserrückhalt kann zu stabilen Ökosystemen und – durch Kohlenstoffbindung in den Böden – zum Klimaschutz beitragen.

Sächsisches Auenprogramm
Intakte Auen dienen der naturnahen Hochwasservorsorge bei kleineren Hochwassern, der Stabilisierung des Wasserhaushaltes, als Lebensraum für gefährdete Arten sowie der Integration weiterer wichtiger Belange wie Klimaschutz oder unterschiedliche Nutzungen durch den Menschen.

Nachhaltiges Niedrigwasserrisikomanagement
Der Aufbau eines effektiven Niedrigwasserrisikomanagements als Vorsorge vor Dürren wird im Rahmen dieses Handlungsfeldes thematisiert.

Starkregenrisikomanagement
Die Unterstützung kommunaler Aufgabenträger beim Hochwasser- und Starkregenrisikomanagement als Vorsorge vor Extremereignissen ist Gegenstand dieses Handlungsfeldes.

Flächenerwerb für wasserwirtschaftliche Maßnahmen
Eine Schlüsselstellung für die Umsetzung von Maßnahmen in den jeweiligen Handlungsfeldern nimmt die strategische Verfügbarkeit von Flächen für wasserwirtschaftliche Maßnahmen ein. Dies ist Thema des zehnten Handlungsfeldes.

Die Handlungsfelder sind sehr heterogen. Beispielsweise werden in den Bereichen Wasserrückhalt in der Fläche oder Niedrigwasserrisikomanagement zunächst primär Machbarkeitsstudien, Abstimmungsprozesse und Vorplanungen erforderlich. Daran wird sich eine Phase erster Projektumsetzungen anschließen.

Demgegenüber liegen beispielsweise in den Bereichen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung bereits konkrete Ansatzpunkte für notwendige Investitionen vor.


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