Mehr Mittel, mehr Personal, stärkere Krisenstrukturen für Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest

20.07.2021, 15:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sachsen plant in diesem Jahr mit bis zu 18 Millionen Euro zusätzlichen Kosten

Die Staatsregierung stellt die Krisenstrukturen für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) neu auf. Einen entsprechenden Maßnahmenkatalog des für Tierseuchenbekämpfung zuständigen Sozialministeriums hat das Kabinett heute zur Kenntnis genommen. Demnach werden künftig die Staatssekretärsebene des Landwirtschaftsministeriums des Finanzministeriums, des Innenministeriums und des Wirtschaftsministeriums in den ASP-Krisenstab einbezogen. Die genannten Ministerien sind auch aufgefordert, die bestehenden Krisenstrukturen im Sozialministerium und im Landestierseuchenbekämpfungszentrum der Landesdirektion Sachsen operativ mit Personal und Technik zu unterstützen. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Bekämpfung zunehmend ressortübergreifende Abstimmungen erfordert. Weil die ASP-Bekämpfungsmaßnahmen mit den bisherigen Finanzmitteln an Grenzen stoßen, werden das Sozialministerium und das Finanzministerium beauftragt, die haushalterische Vorsorge für eine angemessene finanzielle und personelle Absicherung zu tragen. Die erforderlichen Finanzmittel vor allem für Sachkosten werden in diesem Jahr auf 18 Millionen Euro geschätzt.

Sozialministerin Petra Köpping erklärt: »Die Erfahrungen der letzten Monate und die aktuelle Entwicklung der Lage mit ersten ASP-Fällen bei Hausschweinen in Brandenburg zeigen, dass wir die stärkere Einbindung weiterer Ministerin in die ASP-Bekämpfung benötigen. Wir wissen, dass die Bekämpfung dieser Tierseuche eine langwierige Aufgabe ist, aber auch die bewältigen wir nur, wenn wir die Kräfte und die Kompetenzen stärker bündeln.«

Ausbrüche von Afrikanischer Schweinepest beschränken sich in Sachsen bisher auf den nördlichen Teil des Landkreises Görlitz. Die »gefährdetes Gebiet« genannte innere Restriktionszone (Sperrzone II) umfasst indes außer dem gesamten nördlichen Bereich des Landkreises Görlitz auch Teile der Gemeinden Spreetal, Lohsa, Radibor und den größten Teil des Stadtgebietes Bautzen und verläuft im Süden über eine Linie südlich der Autobahn 4 von Bautzen über Löbau bis nahe Ostritz an der Landesgrenze zu Polen. Die so genannte Pufferzone (Sperrzone I) verläuft mittig durch den Landkreis Bautzen bis zur Grenze des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und umfasst von dort gen Osten die gesamten Bereiche der Landkreise Bautzen und Görlitz. Der sogenannte Seuchendruck durch infizierte Wildschweine aus Westpolen hält auf die Bundesländer Sachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern unvermindert an. Polen hat sein gefährdetes Gebiet auf eine Region bis südlich in Höhe Zittau erweitert. Im Nachbarland ist das ASP-Virus bereits auf etliche Hausschweinbestände übertragen worden. Es gelten tausende von Wildschweinen als infiziert.

Aktuell gibt es in Sachsen 313 bestätigte Fälle von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschweinen. Der erste Fall ist am 31.10.2020 bestätigt worden. Die Schweinepest kann derzeit nur durch die umfangreiche Entnahme der Wildschweine gestoppt werden. Dazu werden müssen gleichzeitig durch einen umfangreichen Zaunbau der Neueintrag aus Polen sowie das Ausweichen in westliche Richtung unterbunden werden. Enorm wichtig ist das stetige Suchen und Aufspüren von verendeten Tieren. Zu dieser Fallwildsuche benötigt es beispielsweise Kadaverspürhunde, die derzeit vermehrt ausgebildet werden oder eine Drohnenunterstützung. Angewandt wird auch die Fallenjagd. Aktuell sind rund 40 Fallen gestellt. Betriebsinhaber von Schweinehaltungen und Privathalter von Hausschweinen sind zu strengen Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtet, um eine Übertragung des Virus auf ihre Bestände zu verhindern.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Allgemeinerkrankung der Schweine (Haus- und Wildschweine), die fast immer tödlich verläuft und unheilbar ist. Es gibt keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über vom Schwein stammende Lebensmittel (Fleisch, Wurst) sowie über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
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