Präventionsmaßnahmen für Tierseuchen gestärkt

14.12.2017, 16:52 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Freistaat Sachsen übernimmt Gebühren für Trichinenuntersuchung

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) kann auch im Freistaat Sachsen ausbrechen, nachdem sie bereits in unseren östlichen Nachbarländern angekommen ist. Um darauf möglichst gut vorbereitet zu sein, hat Frau Staatsministerin Barbara Klepsch hat entschieden, dass das für die Tierseuchenbekämpfung zuständige Sozialministerium vorläufig die Kosten für die Trichinenschau bei Wildschweinen übernimmt. Die Staatsministerin erklärte: »Die sächsischen Jäger leisten einen wichtigen Beitrag zur Reduktion der hohen Wildschweinbestände, dies verringert das Risiko einer Ausbreitung der Tierseuche Afrikanische Schweinepest (ASP). Deshalb sollen sie durch eine Erstattung der Trichinengebühr entlastet werden.«

Bereits 2015 wurde die sächsische Task-Force Tierseuchenbekämpfung ins Leben gerufen, deren Aufgabe unter anderem die Bekämpfung der ASP betrifft. 2016 wurde mit Hilfe der Task-Force eine Sachverständigengruppe gegründet, deren Zweck die vorsorgliche Erstellung eines Plans zur Tilgung der ASP in sächsischen Wildschweinen war. Die Gruppe setzt sich aus Mitgliedern des sächsischen Landesjagdverbandes, des sächsischen Landesbauernverbandes, des SMUL, der Landesdirektion und zwei Professoren der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Leipzig zusammen. Unterarbeitsgruppen dieser Sachverständigen befassen sich intensiv mit fachlichen und rechtlichen Fragen zur ASP.

Hintergrund:

Im Juni 2017 war zum ersten Mal ein Fall der ASP in der Tschechischen Republik aufgetreten. Seitdem treffen sich die verschiedenen Interessengemeinschaften wie Vertreter der Schweinehalter, der Landesjagdverbände und des Sächsischen Bauernverbandes unter Leitung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) in Zusammenarbeit dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) in regelmäßigen Abständen. Fachliche Abstimmung, offener Informationsaustausch, Kommunikation und ein gemeinsames Vorgehen sind in der Bekämpfung dieser Tierseuche besonders wichtig. »Die Einbeziehung aller Verbände und beteiligter Kreise in die Diskussion ist mir ein wichtiges Anliegen. Die Eigenverantwortung der Tierhalter und die Unterstützung durch die Veterinärbehörden des Freistaates müssen Hand in Hand gehen.« teilte Staatsministerin Barbara Klepsch mit.

Jagdausübungsberechtigte und zugelassene Wildverarbeitungsbetriebe sind rechtlich verpflichtet, Schwarzwild auf Trichinen untersuchen zu lassen. Die Untersuchung erfolgt durch die kommunalen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter, die dafür eine Gebühr erheben. Diese Gebühr soll nun zeitweise durch die Staatsregierung übernommen werden.

Weiterführende Informationen:

Eine durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geplante eintägige Übung zur ASP wurde in Sachsen auf zwei Tage erweitert und am 20. - 21. November durchgespielt. Beteiligt waren das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, sächsische Veterinärämter, die Landesdirektion Sachsen sowie das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Hierbei ging es um die Kommunikation und Maßnahmen im Ausbruchsfall. Zu diesem Zweck wurde der Fund eines toten Wildschweins in einem sächsischen Kreis simuliert. Der sächsische Krisenstab Tierseuchenbekämpfung wurde hochgefahren und dessen operatives Organ, das Tierseuchenbekämpfungszentrum, im Katastrophenschutzraum der Landesdirektion aktiviert. Viele Mitarbeiter beschäftigten sich zwei Tage lang mit diesem fiktiven Ausbruch.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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