5. Mai - Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

04.05.2017, 17:09 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Stephan Pöhler, Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Portraitfoto von Stephan Pöhler, Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Stephan Pöhler, Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Portraitfoto von Stephan Pöhler, Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Portraitfoto von Stephan Pöhler, Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Zum heutigen Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen fordert der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler, die konsequentere Ausrichtung des Handelns des Freistaates Sachsen an den in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) normierten Rechten. „Ich erkenne die bisherigen Aktivitäten des Freistaates Sachsen zur Umsetzung der Konvention mit Respekt an, doch die in der Konvention enthaltenen menschenrechtlichen Vorgaben sind noch lange nicht in allen Lebensbereichen Wirklichkeit geworden. Es besteht nach wie vor ein besonderer Handlungsbedarf.“, so Stephan Pöhler.

Der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen findet seit 1992 alljährlich am 05. Mai, der gleichzeitig Europatag des Europarates ist, statt und wurde von den Interessenvertretungen Selbstbestimmt Leben Deutschland (ISL) ins Leben gerufen. Er soll auf die Situation von Menschen mit Behinderungen aufmerksam machen und die Öffentlichkeit für die europaweite Gleichstellung aller Menschen sensibilisieren. So finden an diesem Tag beispielsweise in Deutschland überall verschiedenartige Aktionen, wie Informationsveranstaltungen, Demonstrationen oder Diskussionsrunden statt, deren gemeinsames Ziel die Förderung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen ist. „Alle Aktionen, die heute stattfinden, stellen entscheidende Impulse für den Weg in eine inklusive Gesellschaft dar. Dabei müssen wir darauf achten, dass die zwischen dem gesetzlich verankerten Anspruch und dem tatsächlich im Alltag erlebten Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe bestehende Lücke geschlossen wird.“, erklärt Stephan Pöhler.

Mit der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wurden wesentliche sozialrechtliche Änderungen auf den Weg gebracht, die es in allen Bundesländern ins Landesrecht umzusetzen gilt. „Bei jedem Schritt, den wir im Freistaat Sachsen bei der Umsetzung des BTHG gehen, sollte unsere Denkweise, also unser Denken und Handeln, von einer Sicht geprägt sein, die von den Menschen mit Behinderungen ausgeht. Es darf nicht nur irgendeine Lösung gefunden werden, sondern es muss die für Menschen mit Behinderungen intelligenteste Lösung sein.“, betont Stephan Pöhler deutlich.

Aufgrund der derzeit im Freistaat Sachsen bestehenden Rechtslage dürfen viele Menschen mit Behinderungen nicht wählen oder sich wählen lassen. Sie werden pauschal vom Wahlrecht ausgeschlossen. Diese Wahlrechtsausschlüsse sind nicht vom Wortlaut des Grundgesetzes gedeckt, stehen im klaren Widerspruch zu der von Deutschland bereits im Jahr 2009 ratifizierten UN-BRK und müssen nicht nur nach Ansicht von Stephan Pöhler, sondern nach Ansicht aller Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern, schnellstmöglich abgeschafft werden.

Für viele Menschen ist der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen einer der wichtigsten Aktionstage des Jahres und daher ein fester Termin in deren Kalender. Der Aktionstag erinnert alljährlich aufs Neue daran, dass Europa für alle Menschen da ist.


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