Erntefahrzeuge dürfen auch sonntags fahren

17.07.2009, 11:09 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Minister Kupfer bittet um Rücksicht und Verständnis

Die Ernte hat begonnen und damit die Zeit, in der langsam fahrende Transportfahrzeuge und überbreite Erntemaschinen das Weiterkommen auf der Straße erschweren. Landwirtschaftsminister Frank Kupfer bittet die Bevölkerung dafür um Verständnis und verweist auf eine Ausnah¬mege¬nehmigung vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot für LKW. „Diese Ausnahme soll helfen, Ernte-, Transport- und Lagerverluste zu vermeiden. Landwirtschaft findet in der Natur statt und wann ein Schlag abgeerntet werden kann, richtet sich nach dem Wetter.“, so Kupfer. Aus diesem Grund bittet er die Verkehrsteilnehmer um besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme.

Die Ausnahmegenehmigung ist befristet für
– die Ernte von Getreide und Hülsenfrüchten bis 15. September, in Gebirgslagen bis 15. Oktober,
– die Futter- und Maisernte bis 31. Oktober,
– die Hackfruchternte (Kartoffel- und Zuckerrübenernte) bis 31. Dezember.

Erlaubt sind alle unbedingt notwendigen Transporte vom Feld hin zu Bahn¬höfen, Lagerstätten oder Siloanlagen - aber auch die dazugehörenden leeren Rückfahrten. Die Fahr¬zeugführer müssen einen schriftlichen Fahrauftrag mit Angabe des Fahrzeug-Kennzeichens sowie der Transportquelle und des Zielortes vorweisen können. Diese Aufträge können für mehrere Einsätze bzw. Tage ausgestellt sein.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Dr. Frank Bauer
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: presse@smul.sachsen.de
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