Sachsen regelt Verwendung der Fischereiabgabe neu

24.11.2009, 14:17 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Kupfer: „Wichtige Grundlage für Hege der Fischbestände“

Ob Angler oder Berufsfischer - wer in Sachsen die Fischerei ausüben möchte, braucht einen gültigen Fischereischein. Bei dessen Erteilung werden nach dem Sächsischen Fischereigesetz
sechs Euro Fischereiabgabe pro Jahr fällig. „Mit dieser Abgabe können wir das Fischereiwesen, Hegemaßnahmen der Anglerverbände und fischereiwissenschaftliche Untersuchungen finanziell unterstützen“, so Umweltminister Frank Kupfer.

Für die Förderung aus Mitteln der Fischereiabgabe hat das für die Fischerei zuständige Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft jetzt eine Verwaltungsvorschrift verabschiedet. Diese regelt die Verwendungsschwerpunkte, die Höhe der Zuschüsse und das Antragsverfahren.

Pro Jahr stehen durch die Fischereiabgabe rund 360.000 Euro zur Verfügung. Vorwiegend wurden damit Projekte der Fischereiverbände für Hegemaßnahmen gefördert, aber auch Öffentlichkeitsarbeit und Fischereifachberatung, fischbiologische und veterinärmedizinische Untersuchungen an sächsischen Gewässern sowie Traditionspflege und Fischereikonferenzen.

Fast 60 000 Fischereischeine gibt es aktuell in Sachsen, davon über 2 200 Jugendfischereischeine. Wer zu Besuch in Deutschland ist und in Sachsen angeln möchte, kann bei den Anglerverbänden einen Gastfischereischein mit einem Monat Gültigkeit bekommen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Dr. Frank Bauer
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: presse@smul.sachsen.de
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