Bundesrat: Wirtschaftsausschuss unterstützt ostdeutschen Vorstoß für faire Kraftwerksverteilung
28.05.2026, 15:56 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hat heute einem gemeinsamen Antrag aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg zum Entwurf des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG) zugestimmt.
Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung Kraftwerksstrategie in geltendes Recht um. Es soll die Stromversorgungssicherheit in Deutschland langfristig absichern und den Ausbau der erneuerbaren Energien ergänzen.
Vorgesehen ist die Einführung eines Kapazitätsmarktes für den Stromsektor, damit ab 2031 ausreichend steuerbare Leistung zur Verfügung steht – auch bei Dunkelflauten und nach dem Kohleausstieg. Geplant ist die Ausschreibung von 11 GW neuer steuerbarer Erzeugungskapazitäten.
Davon sollen 9 GW Langzeitkapazitäten, entsprechend rund 10 GW Kraftwerksleistung, räumlich verteilt werden: zwei Drittel im netztechnischen Süden und ein Drittel im Rest Deutschlands, zu dem auch der gesamte Osten gehört. Das vorgesehene Ausschreibungsdesign mit dem sogenannten »Südbonus« gewährleistet jedoch nicht, dass diese Verteilung tatsächlich erreicht wird. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass deutlich mehr als zwei Drittel der Kapazitäten im Süden entstehen, während der Norden – zu dem auch potenzielle Kraftwerksstandorte in Sachsen zählen – unterproportional oder im schlimmsten Fall gar nicht berücksichtigt wird.
Mit dem Antrag wird nochmals die Notwendigkeit untermauert, dass mindestens ein Drittel der auszuschreibenden Langzeitkapazitäten dringend im restlichen Bundesgebiet, zu dem der Osten Deutschlands gehört, vorgesehen werden sollte.
Wirtschafts- und Energieminister Dirk Panter hatte diese Forderungen bereits erfolgreich in der Energieministerkonferenz adressiert.
Wirtschafts- und Energieminister Dirk Panter: »Die Kraftwerke im Lausitzer und Mitteldeutschen Revier haben jahrzehntelang die Versorgungssicherheit Deutschlands mit abgesichert. Es wäre nicht hinnehmbar, wenn diese Regionen nun durch das im StromVKG vorgesehene Ausschreibungsdesign, den sogenannten Südbonus, abgehängt würden. Das würde die Energiewende zu einer regionalen Ungleichheit zementieren. Das akzeptieren wir nicht. Wir werden für einen fairen Anteil aller Regionen an der Energiezukunft Deutschlands kämpfen. Die Energiewende darf keine neue Teilung schaffen – weder zwischen Nord und Süd noch zwischen Ost und West.«
Weiterführende Links
- Energieministerkonferenz 2026: Sachsen setzt sich für einen verbindlichen Energiewendefahrplan ein
- Sachsens Anträge in der Energieministerkonferenz: Vorschläge zu Netzausbau, Gasreserve und Energiewende-Fahrplan
- Sachsen und Sachsen-Anhalt fordern getrennte Ausschreibungen statt »Südbonus« – Fokus auf räumliche Verteilung und Systemsicherheit