Wolf MT15 starb nach Verkehrsunfall in Polen
19.03.2026, 11:01 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Der Wolf MT15, der Ende November 2025 im Rahmen einer Managementmaßnahme im Süden des Landkreises Görlitz besendert worden war, ist am 13. März bei einem Verkehrsunfall im polnischen Czerwona Woda ums Leben gekommen. Das teilten das Landratsamt Görlitz und das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) heute in einer gemeinsamen Medieninformation mit.
Die Bewegungsdaten der vergangenen Wochen zeigten, dass MT15 Ende Januar sein Elternterritorium Großhennersdorf verlassen hatte, um abzuwandern. Er hielt sich überwiegend im Landkreis Görlitz auf, wechselte jedoch mehrfach nach Polen. Seit dem 11. März befand er sich erneut dort, bevor er in der Nacht zum 13. März verunglückte.
Nach der Besenderung im November 2025 hatte MT15 sein Verhalten deutlich verändert und zeigte ein für besenderte Wölfe typisches Aktivitätsmuster. Auffällige Sichtungen blieben aus, sodass die zuvor eingeleiteten Vergrämungsmaßnahmen zunächst Wirkung zeigten. Anfang März kam es jedoch erneut zu Nahbegegnungen in Niesky, Uhsmannsdorf und Niederseifersdorf. Bei einer dieser Begegnung näherte sich MT15 zwei Anwohnern rasch auf einem Grundstück an. Die Fachstelle Wolf des LfULG wertete dies als Rückfall in alte Verhaltensmuster und stufte die Situation als nicht tolerierbar ein. Daraufhin wurde gegenüber der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Görlitz die Zulassung zur Entnahme des Tieres gemäß § 8 der Sächsischen Wolfsmanagementverordnung (SächsWolfMVO) dokumentiert. Bevor diese umgesetzt werden konnte, wanderte der Wolf jedoch erneut nach Polen ab, wo er schließlich verunglückte.
Hintergrund zur Besenderung und Vergrämung
MT15 war seit Mitte Oktober 2025 durch wiederholte Nahbegegnungen und auffälliges Interesse gegenüber Menschen aufgefallen. Der heranwachsende männliche Welpe des Rudels Großhennersdorf hatte sich mehrfach Menschen auf unter dreißig Metern genähert und zeigte dabei ein neugieriges, spielerisches Verhalten. Zudem ließ er sich nicht oder nur auf kurze Distanz verscheuchen. Die Fachstelle Wolf hatte daher am 21. November 2025 gegenüber der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Görlitz die Zulassung für Vergrämungsmaßnahmen gemäß § 5 SächsWolfMVO erklärt.
Rechtlicher Hintergrund
Die Sächsische Wolfsmanagementverordnung regelt in den Paragraphen 6 bis 11 die Voraussetzungen für Entnahmen, unter anderem bei schadensträchtigen oder auffälligen Tieren. Paragraph 5 regelt die Vergrämung von Wölfen. Diese ist als milderes Mittel einer Entnahmeentscheidung vorgeschaltet, wenn Wölfe auffälliges Verhalten gegenüber Menschen zeigen.
Die Fachstelle Wolf prüft, ob die Zulassungsvoraussetzungen für Managementmaßnahmen erfüllt sind und teilt diese dem jeweiligen Landkreis beziehungsweise der kreisfreien Stadt mit. Die Entscheidung über die Durchführung von Vergrämungs- oder Entnahmemaßnahmen obliegt der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde.
Zu einem auffälligen Verhalten zählt unter anderem das wiederholte Aufsuchen von Grundstücken oder das gezielte Annähern an Menschen. Welche Verhaltensweisen als auffällig gelten, hängt stets von der konkreten Situation ab. Ursache sind meist positive Erfahrungen des Tieres mit Menschen. Diese sollen durch gezielte negative Reize, sogenannte Vergrämungsmaßnahmen, korrigiert werden. Dabei werden in unerwünschten Situationen Schmerz- oder Schreckreize gesetzt, damit der Wolf negative Erfahrungen mit Menschen verknüpft (negative Konditionierung) und solche Situationen künftig meidet.