Afrikanische Schweinepest: Sperrzone II in Sachsen vollständig aufgehoben

27.11.2025, 10:58 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ministerin Köpping: »Weiterer Schritt zur völligen Tilgung der Tierseuche«

Nachdem in Sachsen und auch in Brandenburg weiterhin keine Fälle Afrikanischer Schweinepest festgestellt worden sind, hebt die EU-Kommission die Sperrzone II im Norden des Landkreises Bautzen vollständig auf. Damit gibt es im Freistaat fünf Jahre nach Feststellung des ersten mit dem ASP-Virus infizierten Tieres kein Gebiet mit den strengsten Maßnahmen und Einschränkungen mehr. Es bleiben zwei Pufferzone genannte Sperrzonen I im Landkreis Bautzen um den letzten noch aktiven ASP-Fall und im Landkreis Görlitz parallel zur Grenze zu Polen. Eine entsprechende Verordnung der EU-Kommission wird durch Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen umgesetzt. Damit entfällt nicht nur die Sperrzone II auf allen Gebietskarten. Die Flächen der Sperrzone I verkleinert sich weiter von bisher 1.487 km² auf jetzt 1.056 km². Zur Sperrzone I gehört weiterhin der parallel zur Grenze zu Polen verlaufene Schutzkorridor, in dem die Einwanderung von Schwarzwild aus dem Nachbarland überwacht wird. Im Schutzkorridor bleiben bis zur völligen Tilgung der Tierseuche Überwachungsmaßnahmen aufrechterhalten. So muss das negative ASP-Untersuchungsergebnis bei einem erlegten oder verendet gefundenen Wildschwein abgewartet werden. Zudem gelten noch bestimmte Schutzmaßnahmen für Hausschweinhaltungen.

Sachsens für Tierseuchenbekämpfung zuständige Sozialministerin Petra Köpping erklärt: »Die völlige Aufhebung der Gebiete mit den strengsten Auflagen ist ein weiterer großer Erfolg. Wir nähern uns der vollständigen Tilgung der Afrikanischen Schweinepest. Um dies nicht zu gefährden, bleiben wir in ganz Sachsen wachsam und führen unsere bewährten Maßnahmen der Fallwildsuche, des Monitorings und der Beprobung der erlegten Tiere durch, um immer einen Überblick über die Gesundheit des Schwarzwilds zu haben.«

Die Seuchensituation wird nicht nur in den nun neu sperrzonenfreien Gebieten sondern in ganz Sachsen weiterhin intensiv beobachtet. Die Jäger sind dazu aufgerufen, in ihren Re-vieren Fallwildsuchen durchzuführen. Alle tot aufgefundenen und erlegten Wildschweine werden weiterhin auf ASP untersucht. In freien Gebieten gesund erlegte Wildschweine können unmittelbar durch die Jägerinnen und Jäger verwertet werden, ohne das Untersuchungsergebnis abzuwarten. Diese Untersuchung dient lediglich der Früherkennung eines erneuten Eintrages der Seuche.

Der Rückbau der zu Einschränkung der Beweglichkeit der Wildschweine errichteten Zäune wird weiter vorangetrieben. Gleichwohl gilt es wachsam zu bleiben. Verendete Wildschweine sollen weiterhin dem örtlichen Veterinäramt gemeldet werden. Die Aufwandsentschädigung für Anzeige und Mitwirkung bei Probenahme und Bergung bleibt in ganz Sachsen erhalten. Auch das sorglose Wegwerfen von Lebensmittelresten bleibt ein Tabu, denn das ASP-Virus kann auch über verarbeitete Wurst- und Fleischprodukte verbreitet werden.

Schweinehalter sind verpflichtet, bei fieberhaften Erkrankungen der Schweine oder vermehrten Verendungen einen Tierarzt hinzuzuziehen und gegebenenfalls eine Infektion mit dem ASP-Virus ausschließen zu lassen.

Hintergrund:

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Überlebende Tiere entwickeln keine Immunität gegen das Virus, sie können sich erneut anstecken. Es gibt bisher keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Möglich ist die Übertragung auch durch Nahrungsmittel, für die mit dem ASP-Virus infiziertes Fleisch verarbeitet wurde. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich. Am 10. September 2020 wurde in Brandenburg ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt. Am 31. Oktober 2020 gab es den Indexfall in Sachsen. Seitdem wurden ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen in Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen festgestellt. In Sachsen wurden bis dato insgesamt 2398 ASP-Fälle nachgewiesen. Davon ist nur noch ein einziger Fall aktiv. In Baden-Württemberg, Niedersachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Rheinland-Pfalz wurden seit 2022 auch Fälle in Hausschweinbeständen nachgewiesen. Das derzeit in den Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen in der Wild- und Hausschweinepopulation aktive ASP-Geschehen hat keinen Zusammenhang mit dem Geschehen in Sachsen und Brandenburg. Genomanalysen zeigten, dass es sich um einen anderen Virustyp mit Herkunft aus Südosteuropa handelt. Die Einschleppung erfolgte vermutlich durch den Menschen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang