Afrikanische Schweinepest: EU stimmt Verkleinerung der Sperrzonen zu

23.09.2025, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ministerin Köpping: »Einschränkungen für Jägerschaft, Landwirte und Öffentlichkeit werden zurückgenommen«

Die EU-Kommission hat dem Antrag Sachsens zugestimmt, die für die Bekämpfung der Afrikanische Schweinepest (ASP) eingerichteten Sperrzonen weiter zu verkleinern. Sachsen hatte den Antrag über das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat in Brüssel einbringen lassen, nachdem in den letzten 12 Monaten lediglich ein ASP-Fall im Landkreis Bautzen festgestellt wurde. Eine entsprechende Verordnung der EU-Kommission wird durch eine Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen umgesetzt. Die Fläche der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) verringert sich damit von 1.403 km² auf nun 170 km² im Landkreis Bautzen. Die Fläche der Sperrzone I (Pufferzone) wird von 1.500 km² auf 1.487 km² verkleinert und betrifft nur noch Teile der Landkreise Bautzen und Görlitz. Grund für die nur geringfügige Flächenverkleinerung der Sperrzone I ist, dass der parallel zur Grenze zu Polen verlaufene Schutzkorridor aufrechterhalten wird, um die Einwanderung von Schwarzwild aus dem Nachbarland überwachen zu können.

Die Zustimmung der EU-Kommission ist ein besonderer Erfolg, weil der letzte Fall im Landkreis Bautzen noch keine 12 Monate alt ist und so die Voraussetzung für eine Umwandlung der Sperrzonen formal noch nicht vorliegen. In seiner Sitzung hob der Ständige EU-Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) jedoch die deutschen Maßnahmen in allen betroffenen Gebieten lobend hervor und erkannte auch den enormen finanziellen Aufwand Sachsens an. Zudem wurde betont, dass die ASP-Maßnahmen funktionieren, sofern sie richtig und konsequent angewandt werden. Einem derartigen Flächeneintrag konnte bisher weltweit kein Staat wirkungsvoll begegnen. In Deutschland nehmen damit Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen gemeinsam eine Vorreiterrolle in der Bekämpfung der ASP ein.

»Ich freue mich über die Anerkennung unserer Erfolge bei der ASP-Bekämpfung durch die EU-Kommission. Es war und ist in der Tat ein Kraftakt – personell und finanziell. Wir haben als Freistaat über 50 Millionen Euro ausgegeben. Zahlreiche Akteure und Helfer waren unmittelbar in die Bekämpfungsmaßnahmen einbezogen. Aber wir haben das in großer Gemeinschaft und Kollegialität gemeistert. Dafür möchte ich allen Beteiligten noch einmal herzlich danken und Ihnen die Anerkennung der EU weitergeben. Künftig bleibt nur noch ein kleines Gebiet im Landkreis Bautzen von strengen Einschränkungen zur Tierseuchenbekämpfung betroffen«, erklärt Sachsens für Tierseuchenbekämpfung zuständige Sozialministerin Petra Köpping. Sie ergänzt: »Die Landwirte erinnere ich daran, dass die Einhaltung der strengen, aber wirksamen Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin und stetig geboten ist, um die unsichtbare Gefahr eines Viruseintrags zu bannen. Die Zeiten waren und sind hart für Schweine haltende Betriebe. Bisher konnten wir aber einen Eintrag des ASP-Virus in eine Schweinehaltung verhindern. Auch das ist ein großer Erfolg.«

In den künftigen freien Gebieten fallen die Einschränkungen für Landwirte bei der Verwertung der Tiere und dem Einsatz bestimmter Futtermittel weg. Auch für die Jägerschaft sind Beschränkungen für Jagden sowie bei der Verwertung des zur Strecke gebrachten Schwarzwilds aufgehoben. Die Aufwandsentschädigungen für die Erlegung der Wildschweine entfallen. Für Spaziergänger und Wanderer gilt die spezielle Leinenpflicht für Hunde nicht mehr. In den noch verbleibenden Sperrzonen bleibt es sowohl bei den bekannten Einschränkungen als auch bei den Aufwandsentschädigungen für Jäger.

Gleichwohl gilt es wachsam zu bleiben. Verendete Wildschweine sollen weiterhin dem örtlichen Veterinäramt gemeldet werden. Die Aufwandsentschädigung für Anzeige und Mitwirkung Probenahme und Bergung bleibt in ganz Sachsen erhalten. Ebenso bestehen bleibt die verpflichtende Untersuchung von gesund erlegtem Schwarzwild auf ASP. Auch das sorglose Wegwerfen von Lebensmittelresten bleibt ein Tabu, denn das ASP-Virus kann auch über verarbeitete Wurst- und Fleischprodukte verbreitet werden.

Schweinehalter sind verpflichtet, bei fieberhaften Erkrankungen der Schweine oder vermehrten Verendungen einen Tierarzt hinzuzuziehen und gegebenenfalls eine Infektion mit dem ASP-Virus ausschließen zu lassen.

Hintergrund:

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Überlebende Tiere entwickeln keine Immunität gegen das Virus, sie können sich erneut anstecken. Es gibt bisher keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Möglich ist die Übertragung auch durch Nahrungsmittel, für die mit dem ASP-Virus infiziertes Fleisch verarbeitet wurde. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich. Am 10. September 2020 wurde in Brandenburg ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt. Am 31. Oktober 2020 gab es den Indexfall in Sachsen. Seitdem wurden ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen in Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen festgestellt. In Sachsen wurden bis dato insgesamt 2398 ASP-Fälle nachgewiesen. Davon ist aber nur noch ein einziger Fall aktiv. In Baden-Württemberg, Niedersachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Rheinland-Pfalz wurden seit 2022 auch Fälle in Hausschweinbeständen nachgewiesen. Das derzeit in den Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen in der Wild- und Hausschweinepopulation aktive ASP-Geschehen hat keinen Zusammenhang mit dem Geschehen in Sachsen und Brandenburg. Genomanalysen zeigten, dass es sich um einen anderen Virustyp mit Herkunft aus Südosteuropa handelt. Die Einschleppung erfolgte vermutlich durch den Menschen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
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