Normenkontrollklage vor dem Oberverwaltungsgericht: Nationalparkverordnung Sächsische Schweiz bleibt in weiten Teilen bestehen
01.09.2025, 15:13 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat nach mündlicher Verhandlung Ende vergangener Woche entschieden, dass die Verordnung über die Nationalparkregion Sächsische Schweiz ganz überwiegend rechtmäßig ist. Die Gemeinde Lohmen hatte gegen die im Jahr 2003 erlassene Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft geklagt und deren Rechtmäßigkeit in Frage gestellt. Mit dem Urteil hat das Gericht den Status des Nationalparks und des Landschaftsschutzgebietes bestätigt. Nationalpark und Landschaftsschutzgebiet erfüllen danach alle Anforderungen, die 2003 an die Ausweisung solcher Schutzgebiete inhaltlich und dem Verfahren nach gestellt wurden. Die Richterinnen und Richter stellten indes fest, dass die Regelung zum FFH- und Vogelschutz wegen eines Verstoßes gegen Formvorschriften unwirksam ist. Das Gleiche gilt im Ergebnis auch für die Regelung zur bemannten Luftfahrt sowie zu Gebietsabgrenzungen an einzelnen Flurstücken im Nationalpark beziehungsweise im Landschaftsschutzgebiet.
Umweltminister Georg-Ludwig von Breitenbuch zur Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts: »Der Nationalpark Sächsische Schweiz ist eine Landschaft und ein Schutzgebiet von nationaler Bedeutung. Das heutige Urteil entfaltet eine Strahlkraft in zweierlei Richtungen. Einerseits hat das Oberverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Verordnung und damit den Schutzstatus der Nationalparkregion bestätigt. Die beanstandeten Regelungen werden wir nach Sichtung der Urteilsbegründung und Rechtskraft der Entscheidung zügig überprüfen, um Rechtssicherheit herzustellen. Andererseits sehe ich das Urteil als einen Neubeginn der Zusammenarbeit zwischen der kommunalen Ebene und dem Freistaat Sachsen. Ich werde das Gespräch mit dem Landrat und den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern suchen, um gemeinsam Spielräume und Lösungsmöglichkeiten auszuloten. Den Dialog müssen wir wieder auf solide Füße stellen und das Miteinander stärken. Das ist auch für die Akzeptanz vor Ort entscheidend. Denn: Die kommunale Entwicklung und die Entwicklung des Nationalparks müssen zusammen gedacht und Hand in Hand umgesetzt werden. Das Urteil gibt uns nach jahrelangem Rechtsstreit die Chance dazu, den Schutz des Gebietes, seine touristische Nutzung und die gemeindliche Entwicklung gemeinsam zu gestalten.«