Afrikanische Schweinepest: Größe der Sperrzone II wird halbiert

06.05.2025, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ministerin Köpping: »Tierseuchenrechtliche Auflagen entfallen in weiteren Gebieten Sachsens«

Die Sperrzonen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Sachsen können aufgrund der positiven Seuchenlage weiter verkleinert werden. Die EU-Kommission hat einem entsprechenden Antrag Sachsens und der Bundesregierung mit einer am 2. Mai 2025 veröffentlichten Verordnung zugestimmt. Demnach beschränkt sich das Sperrzone II genannte innere Restriktionsgebiet nunmehr auf einen kleinen Teil des Nordens der Landkreise Bautzen und Görlitz. Die Fläche der Sperrzone II halbiert sich von bisher knapp 3000 km2 auf nun 1400 km2 und wird im Norden von der Landesgrenze zu Brandenburg begrenzt. Damit ist - erstmals seit Ersteintrag der ASP am 31. 10. 2020 durch den Indexfall bei einem erlegten Wildschwein bei Krauschwitz - der an Polen grenzende Gebietsstreifen wieder ASP-frei. Das Gebiet behält aber den Status der Sperrzone I (Pufferzone) und auch der beidseits von Zäunen umschlossene ASP-Schutzkorridor bleibt erhalten. Damit soll ein Wiedereintrag der ASP durch Schwarzwild aus Polen verhindert werden. Die Pufferzone wird von bisher rund 1800 km2 auf nun 1500 km2 verkleinert. In den ab sofort nicht mehr zur Sperrzone II zählenden Gebieten entfallen die verschärften Auflagen für Land- und Forstwirtschaft, Jägerschaft und allgemeine Öffentlichkeit. Es gelten nunmehr dort die »milderen« Auflagen für die Sperrzone I.

Die für Tierseuchenbekämpfung zuständige Staatsministerin Petra Köpping erklärt: »Ich bin sehr froh, dass die EU-Kommission unserem Antrag auf weitere Verkleinerung der Sperrzonen zugestimmt hat. Damit kehrt in weiteren Gebieten Normalität zurück, weil strenge Auflagen für Öffentlichkeit, Land- und Forstwirtschaft aufgehoben werden können. Auch weitere zur Eindämmung der Tierseuche errichtete Schutzzäune werden nun zurückgebaut. Damit setzt sich der erfolgreiche Trend unserer Bekämpfungsmaßnahmen fort. Mein Dank gilt allen Akteuren in den Landkreisen, bei Land- und Forstwirtschaft sowie in der Jägerschaft für die sehr professionelle Zusammenarbeit und die große Beharrlichkeit.«

Neben dem Wegfall von Auflagen werden in weiteren Gebieten die Wildzäune abgebaut. Sie sollten die Mobilität des Schwarzwilds begrenzen und eine Verbreitung des ASP-Virus verhindern. Sachsen errichtete rund 850 Kilometer Schutzzäune, von denen über 400 Kilometer bereits abgebaut sind. Dafür verwendete der Freistaat rund zwei Drittel der insgesamt 54 Millionen Euro, die für die ASP-Bekämpfung seit 2020 aufgebracht werden mussten.

Seit August 2024 gab es lediglich einen Nachweis bei einem gesund erlegten Frischling im Landkreis Bautzen im Februar 2025. Ein ASP-Fall gilt als aktiv, wenn seine Feststellung weniger als ein Jahr zurückliegt. Trotz des Rückgangs aktiver Tierseuchenfälle wird die Gesundheit der Schwarzwildpopulation in den Sperrzonen weiterhin intensiv überwacht. Funde von verendeten Tieren müssen den zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern der Landkreise gemeldet werden. Die Wildabwehrzäune zur Eindämmung der ASP bleiben innerhalb der bestehenden Schutzzone in ihren bisherigen Verläufen bestehen.

Hintergrund:

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Überlebende Tiere entwickeln keine Immunität gegen das Virus, sie können sich erneut anstecken. Es gibt bisher keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Möglich ist die Übertragung auch durch Nahrungsmittel, für die mit dem ASP-Virus infiziertes Fleisch verarbeitet wurde. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich. Am 10. September 2020 wurde in Brandenburg ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt. Am 31. Oktober 2020 gab es den Indexfall in Sachsen. Seitdem wurden ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen in Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg festgestellt. In Sachsen wurden bis dato insgesamt 2398 ASP-Fälle nachgewiesen. Davon sind nur noch 41 Fälle aktiv. In Baden-Württemberg, Niedersachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Rheinland-Pfalz wurden seit 2022 auch Fälle in Hausschweinbeständen nachgewiesen. Das derzeit in den Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg in der Wild- und Hausschweinepopulation aktive ASP-Geschehen hat keinen Zusammenhang mit dem Geschehen in Sachsen und Brandenburg. Genomanalysen zeigten, dass es sich um einen anderen Virustyp mit Herkunft aus Südosteuropa handelt. Die Einschleppung erfolgte vermutlich durch den Menschen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

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