In diesem Winter bisher wenige Ausbrüche von Geflügelpest in Sachsen

24.03.2024, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ministerin Köpping: »Geflügelhalter sollten Bestände vor Kontakt mit Wildvögeln absichern«

Die Anzahl von Ausbrüchen der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest) in Sachsen hielt sich bisher in diesem Winter in Grenzen. Auch in ganz Deutschland ist das HPAI-Geschehen in diesem Jahr nicht so ausgeprägt wie im »Extremjahr« 2023. Trotzdem kann keine »Entwarnung« gegeben werden. Deutschlandweit gibt es im aktuellen Jahr derzeit 111 Geflügelpestfälle bei Wildvögeln. Auch wenn sich die Mehrzahl der Fälle an der Ost- und Nordseeküste konzentriert, sind einzelne Feststellungen auch über ganz Deutschland verteilt. Auch Sachsen ist mit einigen HPAI-Fällen bei Wildvögeln und einem Ausbruch in einer Geflügelhaltung betroffen. Im März gab es bisher vier Feststellungen bei Grau- und Wildgänsen im Großraum Leipzig. Weitere Verdachtsfälle befinden sich gerade in Abklärung.

Gefährlich ist das in der Wildvogelpopulation kursierende Virus nach wie vor wegen der möglichen Übertragung in Vogel- bzw. Geflügelhaltungen. In diesen gab es im Jahr 2024 deutschlandweit bisher 16 Ausbrüche. Betroffen waren u. a. Legehennen- und Putenhaltungen, aber auch der Kölner Zoo. Auch Sachsen hatte am 28. Februar einen Ausbruch bei gehaltenen Vögeln in einem Kleinbestand in der Gemeinde Belgern-Schildau (Landkreis Nordsachsen), bei dem fast alle der über 40 Hühner und Enten verendet sind. Auch hier erfolgte der Eintrag vermutlich über Wildvogelkontakt. Der Betrieb wurde inzwischen gereinigt und desinfiziert. Auf eine Einrichtung von Sperrzonen konnte verzichtet werden.

Weltweit kommt es auch immer wieder zu Nachweisen des Geflügelpestvirus bei Säugetieren. Dabei handelt es sich in der Regel um Fälle bei Fleischfressern, die auch Wildvögel fressen. In Deutschland ist insbesondere der Rotfuchs betroffen, Polen meldete Fälle bei Katzen, andere Länder auch bei verschiedenen anderen Pelztiere. Abgesehen von dem Infektionsgeschehen bei den Robben gibt es bisher keine Hinweise darauf, dass sich das aktuell zirkulierende Virus innerhalb der Säugerpopulation weiterverbreitet. Auch in Sachsen wurde mit Befund des Friedrich-Loeffler-Instituts nun der erste HPAI-Nachweis bei einem am 5. März 2024 vor einem Wohngrundstück in Bautzen verendet aufgefundenen Fuchs geführt.

Die für Tierseuchenbekämpfung zuständige Sozialministerin Petra Köpping erklärt: »Durch schnelles Handeln der Fachbehörden können wir alljährlich eine Ausbreitung des Geflügelpestvirus verhindern. Ich bitte aber alle Halter von Nutzgeflügel, vorsorglich die Hygienemaßnahmen in ihren Betrieben zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die Bestände sollten gegen den Kontakt mit Wildvögeln abgesichert werden. Die Geflügelpest ist eine weltweit vorkommende und durch das Zugverhalten der Vögel verbreitete Tierkrankheit. Wir können nie davon ausgehen können, nicht betroffen zu sein. Deshalb ist es einerseits wichtig, verdächtige Krankheitsgeschehen in Vogel- und Geflügelhaltungen sowie verendete Vögel umgehend zu melden und im Ernstfall schnell zu reagieren.«

Durch das unter Wildvögeln verbreitete HPAI-Virus besteht sowohl für Hobby- als auch für gewerbliche Geflügelhaltungen das Risiko einer Einschleppung. Die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen sollte deshalb oberstes Gebot für alle Halter sein. Da naturgemäß Freilandhaltungen ein größeres Risiko darstellen, sollte von den Haltern die Aufstallung erwogen oder wildvogelsichere Volieren genutzt werden, auch wenn dies noch nicht von den Behörden angeordnet wurde. Besonders wichtig ist, dass Futter, Tränken und Einstreu für Wildvögel unzugänglich sind. Stallungen sollten nicht durch Fremde betreten werden. Personal sollte stallbezogene Kleidung tragen und vor dem Betreten des Stalles die Hände desinfizieren und das Schuhwerk wechseln. Eine Fußdesinfektionsmatte und die regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Einrichtungen und Gerätschaften sollten auch in kleineren Haltungen selbstverständlich sein.

Geflügelhalter, die das Risiko ihres Stalles bewerten und vermindern wollen, können dies unter Nutzung der sogenannten Risikoampel der Universität Vechta (https://risikoampel.uni-vechta.de/) tun. Die Nutzung ist kostenlos und anonym.

Geflügelhalter sind dringend aufgerufen, umgehend das zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt zu informieren, wenn es in Ihrem Bestand zu gehäuften Krankheitserscheinungen oder Todesfällen kommt. Für die allgemeine Bevölkerung gilt, keine verendet aufgefundenen Wildvögel anzufassen, sondern den Fund dem zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt zu melden. Gleiches gilt für Funde verendeter Wildtiere.

Im Vorjahreswinter 2022/2023 waren in Sachsen zwei Ausbrüche bei Zucht- und Nutzgeflügel festgestellt worden. Insgesamt 769 Tiere mussten aus den zwei Beständen im Landkreis Bautzen getötet werden. In der Geflügelpestsaison 2021/22 wurden in Sachsen zwischen November 2021 und Mai 2022 insgesamt 36 Ausbrüche bei Wildvögeln und 2 Ausbrüche bei gehaltenen Vögeln gemeldet.

Bei der Geflügelpest (HPAI) handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hochpathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Sie ist eine in der Tiermedizin seit Ende des 19. Jahrhunderts bekannte Infektionskrankheit. Tote Vögel sollen nicht angefasst werden, auch um eine Verschleppung des Erregers zu verhindern.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
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