Afrikanische Schweinepest: Sachsen übernimmt weiter Gebühren für Trichinenuntersuchung

08.12.2023, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ministerin Köpping: »Kostenentlastung ist auch ein finanzieller Anreiz für Jägerschaft«

Das für die Tierseuchenbekämpfung zuständige Sozialministerium übernimmt für zwei weitere Jahre die Kosten für die Trichinenschau bei Wildschweinen. Mit dieser Entlastung von Verwaltungsgebühren soll die Motivation der Jägerinnen und Jäger zur Reduzierung des Schwarzwildbestands hochgehalten werden. Eine intensive Bejagung bleibt für Bekämpfung der und Prävention vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP) weiterhin nötig. Jagdausübungsberechtigte und zugelassene Wildverarbeitungsbetriebe sind rechtlich verpflichtet, Schwarzwild auf Trichinen untersuchen zu lassen. Die Gebühr dafür wird von den Landkreisen und Kreisfreien Städten erhoben und nun weiterhin durch die Staatsregierung übernommen. Im Durchschnitt fallen 11,50 Euro Verwaltungskosten für eine Untersuchung an.

Staatsministerin Petra Köpping begründet die Verlängerung der Entlastung: »In dem wir diese Gebühren weiterhin für die Jägerinnen und Jägern übernehmen, schaffen wir einen weiteren finanziellen Anreiz. Wir zahlen nicht nur eine Aufwandsentschädigung pro erlegtem Tier, sondern wir kommen auch auf für die Gebühren, die verwaltungsrechtlich nicht aufgehoben werden können.« Die Ministerin ergänzt: »Die Jäger haben in den letzten drei Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Schwarzwildpopulation zu reduzieren. Sie kamen damit ihrer Aufgabe und Verantwortung zur Bekämpfung der Schweinepest mit großen Einsatz nach und verringern damit das Risiko einer Ausbreitung der Tierseuche. Dafür möchte ich auch an dieser Stelle ausdrücklich danken.«

Die Trichinenschau ist Teil der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei untersuchungspflichtigen Tieren. Trichinen sind winzige parasitär lebende Fadenwürmer, die unter anderem bei Haus- und Wildschweinen vorkommen. Sie können durch Verzehr von rohem oder ungenügend gegartem Fleisch auf den Menschen übertragen werden. Es handelt sich damit um eine lebensmittelbedingte Erkrankung, die beim Menschen mild bis tödlich verlaufen kann. Der Schweregrad der Erkrankung ist von der Anzahl der aufgenommenen Larven und von der Immunabwehr der jeweiligen Person abhängig. Anfangs zeigt ein Patient mit einer Trichinellose Symptome einer Magen-Darm-Erkrankung (Durchfälle, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen), später auch Muskelschmerzen, Schwäche, Fieber, Kopfschmerzen oder Entzündung anderer Organe. Temperaturen von mindestens 65 Grad Celsius oder das ausreichend lange Einfrieren des Fleisches töten die Trichinen ab.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
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