Köpping: »Afrikanische Schweinepest können wir nur gemeinsam bekämpfen«
10.07.2023, 15:16 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Sozialministerin lädt Landesjagdverband im August zu gemeinsamer Beratung ein
Das für Tierseuchenbekämpfung zuständige Sozialministerium wird die Vertreter des Landesjagdverbands Sachsen e.V. im August zu einer gemeinsamen Beratung über die weitere Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) einladen. Dabei werden weitere konkrete Schritte zur ASP-Bekämpfung besprochen. Staatsministerin Petra Köpping erklärt: »Ich danke dem Landesjagdverband und allen Jagdausübungsberechtigen bereits jetzt für die gute Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Tierseuche. Gemeinsam ist es uns gelungen, die Schweinepest in dem jetzigen Gebiet der Restriktionszonen zu halten und eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Das ist auch Ergebnis des gemeinsamen Jagdprojekts von Sozialministerium und Landesjagdverband. In den Restriktionszonen tragen alle Jägerinnen und Jäger zu diesem Erfolg bei, da sie mit der verstärkten Entnahme zur Reduzierung des Schwarzwildbestands beitragen. Ich danke allen Jägerinnen und Jägern ausdrücklich für ihre wichtige Unterstützung. Wir in Sachsen wiederum unterstützen die Jägerschaft wie sonst kein anderes Bundesland. Zudem danke ich auch allen Akteuren der betroffenen Landkreise und des Landesbauernverbandes für ihr Engagement und ihre Unterstützung.«
Das Sozialministerium fördert das gemeinsame Jagdprojekt zur verstärkten Entnahme aktuell mit bis zu 1,3 Millionen Euro. Es läuft bis zum 31. Dezember 2024 nachdem es bereits von April 2022 bis März 2023 mit 1,5 Millionen Euro gefördert worden war. Der Landesjagdverband hat mit dieser Förderung ein Projektteam mit einer Leitstelle eingerichtet. Das unterstützt die Jägerschaft bei der Organisation von Jagden, mit Drohnenbefliegung, stellt Fallen und weitere Jagdtechnik zur Verfügung, hat Kühlwagen angeschafft und organisiert Informationsveranstaltungen.
Zudem erhalten jede Jägerin und jeder Jäger für Erlegung und Entsorgung jedes Wildschweins in den ASP-Restriktionszonen der Landkreise Görlitz, Bautzen und Meißen, das nicht selber verwertet wird, bereits jetzt eine Aufwandsentschädigung von 150 Euro. In den im Schutzkorridor liegenden Revieren werden laut Tilgungskonzept künftig 300 Euro pro erlegtes Stück Schwarzwild gezahlt.
»Uns sind alle Rückmeldungen aus der Jägerschaft enorm wichtig«, erklärt Sebastian Vogel, Staatssekretär im Sozialministerium und Leiter des ASP-Krisenstabs. Er ergänzt: »Deswegen haben wir seit Wochen und nicht zuletzt im Krisenstab über das mehrstufige Konzept zur Tilgung des Schwarzwilds in den Schutzkorridoren informiert. Das Konzept gilt ausschließlich in den Zonen zwischen dem doppelten Zaunverlauf. Der Erfolg dieser Maßnahme entscheidet darüber, ob wir in den kommenden Jahren die Seuche im Freistaat Sachsen gebremst bekommen. Die wichtige Rückmeldung des Landesjagdverbandes, nämlich den Jägerinnen und Jägern in den betroffenen Zonen ausreichend Zeit zu gewähren, wurde aufgenommen. Sollte im Einzelfall der Zeitraum von 8 Wochen nicht ausreichend sein, werden wir vor Ort pragmatisch entscheiden. Am Ende ist es wichtig, dass wir die Wildschweine aus den Schutzzonen bekommen. Am besten wäre es, wenn das die Revierinhaber selbst schaffen."
Sebastian Vogel, Leiter des ASP-Krisenstabs bekräftigt: »Es ist mir wichtig klarzustellen, dass nur im absoluten Einzelfall die von uns beauftragten externen Dienstleister in die einzelnen Reviere gehen. Die Befürchtungen des Landesjagdverbands sind übertrieben. Wir haben bislang immer in enger Kooperation mit den Jägerinnen und Jägern agiert. Das wird sich nicht ändern."
Bestandteil des Tilgungskonzepts sind drei Stufen. In Stufe I haben die Jagdausübungsberechtigten in den per Allgemeinverfügungen ausgewiesenen Schutzkorridoren ca. acht Wochen Zeit, um den Schwarzwildbestand in ihren Revieren auf einen Wert nahe Null zu reduzieren. Zu den möglichen jagdlichen Maßnahmen zählt auch der Einsatz von Fallenfängen. Die Jagdausübungsberechtigten erhalten in diesen Schutzkorridoren eine Aufwandsentschädigung von 300 Euro je erlegtem Tier. Nach der verstärkten Bejagung durch den Revierinhaber erfolgt eine Prüfung des Schwarzwildbestands. Wurde die Zahl der Wildschweine noch nicht ausreichend reduziert, tritt Stufe II in Kraft. Demnach kann die Entnahme durch Dritte angeordnet und mit einer drohnengestützten Entnahme vollzogen werden. Diese operativen Einsätze werden in zwei bis fünf Tagen pro Revier stattfinden. Um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten, wird in diesen Gebieten die Betretungserlaubnis für die forst- und landwirtschaftlichen Flächen punktuell eingeschränkt. Danach erfolgt in Stufe III die Bewirtschaftung der wildschweinfreien Gebiete. Sie werden regelmäßig durch die lokalen Jäger bestreift und eventuell wieder eingewanderte Tiere werden entnommen. Stufe III kann auch sofort auf Stufe I folgen, wenn der Schwarzwildbestand bereits reduziert wurde. In dieser Stufe erhalten die verantwortlichen Jäger zur Aufrechterhaltung der Wildschweinfreiheit in ihren Jagdbezirken eine flächenbezogene Aufwandsentschädigung.
Hintergrund:
Die Afrikanische Schweinepest ist eine Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Es gibt bisher keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Möglich ist die Übertragung auch durch Nahrungsmittel, für die mit dem ASP-Virus infiziertes Fleisch verarbeitet wurde. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich. Am 10. September 2020 wurde in Brandenburg ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt. Seitdem wurden ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern festgestellt. In Sachsen wurden bis dato 2223 ASP-Fälle nachgewiesen. In Baden-Württemberg, Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wurden 2022 und 2023 einzelne Fälle in Hausschweinbeständen nachgewiesen.