Standortauswahlverfahren für Endlager

27.01.2021, 09:51 Uhr — Erstveröffentlichung

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Karte der Teilgebiete in Sachsen (© LfULG)

Die Karte zeigt das Ergebnis der Prüfung des „Zwischenberichts Teilgebiete gemäß § 13 Standortauswahlgesetz" durch das LfULG: Grüne Flächen zeigen Regionen, in denen die Ausweisung als Teilgebiet fachlich plausibel ist. Rosa Flächen zeigen Regionen, in denen die Ausweisung als Teilgebiet fachlich unplausibel ist.

Karte der Teilgebiete in Sachsen (© LfULG)

Die Karte zeigt das Ergebnis der Prüfung des „Zwischenberichts Teilgebiete gemäß § 13 Standortauswahlgesetz" durch das LfULG: Grüne Flächen zeigen Regionen, in denen die Ausweisung als Teilgebiet fachlich plausibel ist. Rosa Flächen zeigen Regionen, in denen die Ausweisung als Teilgebiet fachlich unplausibel ist.

Die Karte zeigt das Ergebnis der Prüfung des „Zwischenberichts Teilgebiete gemäß § 13 Standortauswahlgesetz" durch das LfULG:
Grüne Flächen zeigen Regionen, in denen die Ausweisung als Teilgebiet fachlich plausibel ist. Rosa Flächen zeigen Regionen, in denen die Ausweisung als Teilgebiet fachlich unplausibel ist.

Landesumweltamt veröffentlicht Fachstellungnahme zu Teilgebieten in Sachsen

Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfLUG) hat den Zwischenbericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu den Teilgebieten in Sachsen geprüft und heute in Dresden eine Fachstellungnahme veröffentlicht. Anlass waren die von der BGE im September 2020 bekanntgegebenen potenziellen Gebiete in Deutschland, die allein aufgrund ihrer geologischen Gegebenheiten grundsätzlich als Endlager für hochradioaktive Abfälle in Frage kommen.

Für das Gebiet des Freistaates Sachsen sind von der BGE Teilgebiete mit einer Gesamtfläche von 11.526 Quadratkilometern ausgewiesen worden. Die fachliche Prüfung durch den Staatlichen Geologischen Dienst des LfULG ergab, dass circa 6.155 Quadratkilometer dieser Gesamtfläche nicht die erforderlichen Kriterien nach dem Standortauswahlgesetz (StandAG) erfüllen. Die Abweichung liegt darin begründet, dass die Wirtsgesteine Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein in einigen Regionen der in Sachsen ausgewiesenen Teilgebiete nicht vorkommen.

Bei einer entsprechenden Korrektur würde sich die Fläche der potenziellen Teilgebiete in Sachsen von aktuell 62 Prozent auf 29 Prozent der Landesfläche reduzieren. Die Fachstellungnahme des LfULG ist ab sofort online verfügbar.

Hintergrund:

Am 28. September 2020 hatte die BGE den »Zwischenbericht Teilgebiete gemäß § 13 Standortauswahlgesetz (StandAG)« veröffentlicht. Darin wurden Regionen ausgewiesen, die eine günstige geologische Gesamtsituation für den Bau eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle erwarten lassen. Gemäß StandAG wurden für diesen Zwischenbericht bereits vorhandene geologische Daten ausgewertet und anhand bestimmter Auswahlkriterien beurteilt.

Insgesamt sind durch die BGE 90 Teilgebiete für Deutschland ermittelt worden, die 54 54 Prozent der Fläche der Bundesrepublik einnehmen. Sachsen hat Anteil an drei Teilgebieten, die insgesamt 62 Prozent der Landesfläche einnehmen.


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Kontakt

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Pressesprecherin Karin Bernhardt
Telefon: +49 351 2612 9002
Telefax: +49 351 4511 9283 43
E-Mail: karin.bernhardt@smekul.sachsen.de

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