Liquiditätsprogramm für Land- und Forstwirtschaft: Anträge können ab sofort gestellt werden

24.04.2020, 09:46 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sächsische Aufbaubank nimmt Anträge entgegen

Sachsens Liquiditätsprogramm für Betriebe der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft sowie der Fischerei und Aquakultur steht ab sofort zur Verfügung. Einzelunternehmer, kleinste, kleine und mittlere Betriebe dieser Branchen können nun die Liquiditätshilfen bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragen.

»Mit dem Liquiditätsprogramm leisten wir unbürokratische Soforthilfe für die Betriebe. Wir müssen nach Corona auf das breite Netz der engagierten sächsischen Produzenten, Verarbeiter und Vermarkter aufbauen können, um zu mehr regionaler Wertschöpfung zu gelangen. Dafür brauchen wir jeden einzelnen Betrieb. Das Hilfsprogramm zielt deshalb auf sich abzeichnende Liquiditätsengpässe ab«, erläuterte Sachsens Landwirtschafts- und Forstminister Wolfram Günther.

Die Hilfe besteht aus zinsgünstigen Darlehen und dient der Liquiditätssicherung bei unverschuldeten wirtschaftlichen Schwierigkeiten aufgrund der Corona-Pandemie. Mögliche Zuwendungsempfänger sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitenden und einer Betriebsstätte in Sachsen.

Die Unternehmen müssen in den Branchen Landwirtschaft einschließlich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Forstwirtschaft oder Fischerei und Aquakultur tätig sein. Die Darlehenshöhe beträgt mindestens 5.000 Euro und maximal 100.000 Euro. Sie soll dringend notwendige Liquidität über einen Zeitraum von vier Monaten sicherstellen.

Die Laufzeit beträgt sechs Jahre, wobei die ersten zwei Jahre tilgungsfrei sind. Gleichzeitig sind Sondertilgungen möglich und keine Sicherheiten gefordert. Der Zinssatz ist gestaffelt und wird im Durchschnitt circa ein halbes Prozent betragen.

Beantragt werden können die Darlehen bis zum 31. August 2020 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Damit die Anträge kurzfristig bearbeitet und die Hilfen schnell ausgezahlt werden können, werden die Voraussetzungen anhand von Eigenerklärungen der Antragsteller geprüft. Dieses Hilfsprogramm und die Richtlinie zu den Soforthilfedarlehen des Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) ergänzen sich gegenseitig.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de
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