Besserer Verbraucherschutz in einer zunehmend digitalisierten Lebenswelt

28.04.2017, 13:23 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Verbraucherschutzminister zur Konferenz 2017 (© Oliver Killig)

Gruppenbild der Verbraucherschutzminister der Bundeslaender zu ihrer Konferenz am 27.04.2017 am Dresdner Elbufer in Dresden. Fotograf: Oliver Killig /Ausschließlich zur Nutzung bei Angabe des Fotografen /Ausschließlich zur Nutzung innerhalb des Zeitraums vom 28.04.2017 bis 26.04.2019

Verbraucherschutzminister zur Konferenz 2017 (© Oliver Killig)

Gruppenbild der Verbraucherschutzminister der Bundeslaender zu ihrer Konferenz am 27.04.2017 am Dresdner Elbufer in Dresden. Fotograf: Oliver Killig /Ausschließlich zur Nutzung bei Angabe des Fotografen /Ausschließlich zur Nutzung innerhalb des Zeitraums vom 28.04.2017 bis 26.04.2019

Gruppenbild der Verbraucherschutzminister der Bundeslaender zu ihrer Konferenz am 27.04.2017 am Dresdner Elbufer in Dresden.  Fotograf: Oliver Killig /Ausschließlich zur Nutzung bei Angabe des Fotografen /Ausschließlich zur Nutzung innerhalb des Zeitraums vom 28.04.2017 bis 26.04.2019

Verbraucherschutzministerkonferenz 2017 tagte in Dresden

»Unsere zunehmend digitalisierte Lebenswelt bietet viele Chancen für die Verbraucher. Doch wir müssen ebenso die Risiken in den Blick nehmen. Für uns steht der Konsumentenschutz im Mittelpunkt. Die Digitalisierung des Alltags ist deshalb auch ein wichtiges Kernthema der diesjährigen Konferenz in Sachsen«, erklärte die Sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Barbara Klepsch. Der Freistaat Sachsen hat in diesem Jahr den Vorsitz der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) inne.

Ziel der Konferenz muss es sein, ausgleichend zu wirken. Dem eigenverantwortlich handelnden und informierten Verbraucher wird der notwendige Rechtsrahmen zur Seite gestellt.

Auf dem Treffen der Verbraucherschutzminister in der sächsischen Landeshauptstadt stand eine Vielzahl von Themen zum digitalen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Verbraucherschutz auf der Tagesordnung.

Erstmals beschäftigte sich die Konferenz auch mit Fragen des automatisierten Fahrens. »Das hochautomatisierte Fahren wird in wenigen Jahren selbstverständlich zum Straßenbild gehören und für uns als Verbraucher viele Vorteile bringen. Wir müssen aber dafür sorgen, dass der Verbraucherschutz mit den rasanten technischen Entwicklungen in diesem Bereich Schritt hält«, erklärte Staatsministerin Barbara Klepsch.

Deshalb setzt sich die Konferenz für eine verbrauchergerechte Gestaltung der Infrastruktur für automatisiertes Fahren ein. Dies bedeutet, dass Hersteller keine exklusiven Systeme installieren sollen, die Verbraucher von der Teilnahme am automatisierten Fahren ausschließen oder in ihrer Wahlfreiheit der automatisierten Systeme einschränken. Zudem muss eine wesentliche Voraussetzung für die Einführung von kooperativen, vernetzten und intelligenten Verkehrssystemen der Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre sein.

Um den wirtschaftlichen Verbraucherschutz weiter zu stärken, setzt die Konferenz auf die baldige Einführung der Musterfeststellungsklage. Die Bundesregierung wird gebeten, zügig einen Gesetzesentwurf für die Einführung einer Musterfeststellungsklage vorzulegen.

Die Konferenz befasste sich auch mit dem Schutz der Verbraucher vor Irreführung durch Mogelpackungen. In der Praxis werden Produkte oft so verpackt, dass sie eine größere Füllmenge vortäuschen. Die für Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder bitten den Bund um Prüfung, ob die vorhandenen rechtlichen Vorgaben ausreichen, die bewusste Verbrauchertäuschung zu verhindern.

Auch die Weiterentwicklung der Verbraucherinformation für die ältere Generation in der digitalen Welt stand auf der Tagesordnung. Ausdrücklich begrüßt wurde das Projekt »Digitalkompass« des Bundes. Das Projekt führt Senioren in geeigneter Weise an die Nutzung digitaler Medien heran. Die Konferenz ist sich einig, dass es weitere Anstrengungen zur Teilhabe älterer Bürger braucht. Die bedarfsgerechte Weiterentwicklung von Angeboten für Senioren zählt ebenso dazu wie der flächendeckende Ausbau der digitalen Infrastruktur.

Bei der Nutzung mobiler Gesundheitsinformationen sollen die Verbraucherrechte gestärkt werden. Die Konferenz erneuert seine Bitte an die Bundesregierung, den stark expandierenden Markt für Wearables, Gesundheits-Apps und sonstige Formen mobiler Gesundheits- und Fitnesslösungen zu strukturieren und Mindestkriterien zu Qualität und Leistungsfähigkeit der Geräte und Anwendungen zu definieren. Die kurzfristige Installation eines entsprechenden Informationsportals durch den Bund wird von der VSMK für ein geeignetes Instrument gehalten.

Für Verbraucher bietet der Online-Handel zunehmend weniger die sicheren Bezahloptionen wie Rechnung und Lastschrift zur Nutzung an. Die Konferenz regt eine Studie an, die untersuchen soll, wie Bezahlung im Online-Handel sicher ausgestaltet werden kann.

Auch Verbraucherdarlehnsverträge und damit in Zusammenhang stehende sogenannte Restschuldversicherungen sind thematisiert worden. Die Verbraucherschutzminister haben sich für Kostentransparenz, Vergleichbarkeit unterschiedlicher Produkte sowie freie Anbieterwahl eingesetzt und den Bund um Prüfung entsprechender Maßnahmen gebeten.

Die Verbraucherschutzministerkonferenz fordert zudem verbesserte Verbraucherinformation bei privaten Renten- und kapitalbildenden Lebensversicherungen. Die Verbraucher sollen jährlich transparent und verständlich über den aktuellen Stand ihrer Versicherung in Kenntnis gesetzt werden. Die Konferenz fordert, dass die gesetzlichen Vorgaben für diese Informationen konkretisiert und durch eine Musterinformation vereinheitlicht werden.

Zunehmend sperren europäische Online-Händler wie Shoppingportale bestimmte Nutzergruppen aus, etwa wenn sie auf die Seiten von einem ausländischen Wohnsitz oder einer sozial kritischen Region zugreifen. Bei diesem sogenannten Geoblocking können auch Preiskonditionen oder AGB vom Wohnort abhängig sein. Die Bundesregierung soll sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder der Niederlassung eines Kunden unterbunden wird.

Auch im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes fasste die Konferenz Beschlüsse.

Die Verbraucherschutzministerkonferenz möchte die Sicherheit bei Lebensmittelverpackungen weiter erhöhen. Über Lebensmittelverpackungen und andere Kontaktmaterialien können unerwünschte chemische Verbindungen in Lebensmittel gelangen. Dafür gibt es zahlreiche aktuelle Beispiele. Unter anderem Mineralölkohlenwasserstoffe bergen gesundheitliche Risiken. Die Länder fordern deshalb eine Festlegung verbindlicher Begrenzungen des Gehalts von Mineralölkohlenwasserstoffen in Lebensmitteln. Als erste pragmatische Lösung sprechen sich die Länder dafür aus, seitens des Bundes ein Minimierungskonzept zu initiieren, um die Rückstände in Lebensmitteln systematisch zu verringern. Dabei gilt es insbesondere auch, die Wirtschaft mit in die Verantwortung zu nehmen.

Zudem spielten Fragen des Tierschutzes, der artgerechten Haltung und der Herkunftskennzeichnung von Fleisch eine zentrale Rolle auf der Konferenz. So sollen zum Beispiel aus Tierschutzerwägungen heraus die Haltungsbedingungen von Legehennen zukünftig auch bei Lebensmitteln ersichtlich sein, in denen Eier verarbeitet wurden. Dadurch wird dem Verbraucher die Möglichkeit eröffnet, sich durch seine Kaufentscheidung bewusst für bessere Standards bei der Legehennenhaltung einzusetzen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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