Hände weg von Wildtieren!

09.06.2014, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Kupfer informiert zum Umgang mit aufgefundenen Wildtieren

Jetzt im Frühjahr bis in den Frühsommer hinein ist die Hauptnachwuchszeit bei Wildtieren und Singvögeln. Wie aber soll man sich verhalten, wenn man ein vermeintlich hilfloses Jungtier findet? „Elterntiere schützen ihre Kleinen zum Beispiel durch Alleinlassen, damit Fressfeinde nicht auf die Jungtiere aufmerksam werden. Sie beobachten sie aus sicherer Entfernung und kommen regelmäßig zum Füttern oder Säugen. Deshalb lieber Hände weg von Wildtieren“, sagt Umweltminister Frank Kupfer. Oft sind Wildtierauffangstationen in dieser Zeit überfüllt, weil viele Jungtiere aus Feld, Wald und Flur abgegeben werden. Die Finder „meinen es gut“ und glauben, die Kleinen wären von den Eltern verlassen worden. „Was gut gemeint ist, ist für die vermeintlich „geretteten“ Jungtiere oft eine schmerzhafte Trennung von der Mutter oder den Elterntieren“, so der Minister weiter. „In den seltensten Fällen brauchen junge Wildtiere wie Feldhasen, Rehkitze oder Jungvögel menschliche Hilfe.“

Rehkitze zum Beispiel bleiben nach der Geburt ungefähr eine Woche im hohen Gras, im Dickicht des Waldes oder im Feld. Sie werden von den Ricken nach Bedarf gesäugt und gereinigt. Bei Feldhasen sitzen die Junghasen zu ihrem Schutz alleine und verstreut auf dem Feld. Die Häsin sucht ihre Jungen nur in großen Zeitabständen für wenige Minuten zum Säugen auf.

„Sind Spaziergänger unsicher, ob ein Tier verwaist ist oder nicht, sollten sie den zuständigen Jäger informieren. Dieser beobachtet dann die Situation und entscheidet, was zu tun ist“, sagt Umweltminister Kupfer. Auch sollten die Tiere nicht angefasst werden, selbst wenn sie noch so niedlich oder hilflos aussehen. Die Gefahr, dass sie sonst von der Mutter verstoßen werden, ist sehr groß. Eine Ausnahme sind aus dem Nest gefallene Singvögel. Diese können bei guter Erreichbarkeit des Nestes behutsam wieder hineingesetzt werden. Die Elterntiere werden sie weiter versorgen.

Beim Umgang mit aufgefundenen Wildtieren sind auch gesetzliche Regelungen des Tierschutzes, des Naturschutzes und des Jagdrechts zu beachten. Den wenigsten Tierfreunden ist bewusst, dass sie gegen Gesetze verstoßen, wenn sie ein Wildtier aufnehmen, das dem Jagdrecht unterliegt (u. a. Rehe, Füchse, Feldhasen, Marder, Waschbären, Taggreifvögel). Wer verletzte, verwaiste oder tote Wildtiere entdeckt, sollte das dem zuständigen Jäger, dem Landratsamt oder der örtlichen Polizei melden.

Ausführliche Informationen über den Umgang mit verletzten, verwaisten oder toten Wildtieren bietet der Flyer des Sächsischen Umweltministeriums „Hände weg von Wildtieren“. Dieser enthält auch die Telefonnummern für die Ansprechpartner vor Ort. Der Flyer kann im Internet unter www.wald.sachsen.de heruntergeladen oder kostenlos beim Zentralen Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung unter www.publikationen.sachsen.de bestellt werden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Dr. Frank Bauer
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: presse@smul.sachsen.de
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