Schutz vor Schlamm- und Wassermassen

21.12.2012, 11:21 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Umweltministerium informiert über wild abfließendes Wasser

Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft hat jetzt dem Sächsischen Landkreistag und dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag Informationsmaterial zum Thema wild abfließendes Wasser geschickt. „Bei Starkregen und Unwettern kommt es in Sachsen leider immer wieder vor, dass Regenwasser nicht versickern kann, sondern sich stattdessen von Feldern seinen Weg auf Straßen, in Gewässer und Siedlungsbereiche sucht“, sagt Umweltminister Frank Kupfer. „Die Wasser- und Schlammmassen hinterlassen vollgelaufene Keller, überflutete Grundstücke und Straßen, die aufwendig beräumt werden müssen. Diese Schäden lassen sich vielerorts auch deswegen nicht verhindern, weil dort die Verantwortlichen und Betroffenen oftmals ihre Rechte und Pflichten in Sachen Oberflächenwasser nicht kennen. Mit unserer Information wollen wir die Zuständigkeiten klarstellen sowie Städten und Gemeinden Möglichkeiten der Gefahrenabwehr aufzeigen.“

Den Landwirten und Grundstückseigentümern obliegt die Pflicht, Vorsorge zum Schutz vor wild abfließendem Wasser und möglicher Bodenerosion zu treffen. Zum Schutz vor wild abfließendem Wasser können die zuständigen unteren Wasserbehörden, zur Gefahrenabwehr bei Bodenerosion die unteren Bodenschutzbehörden (beide angesiedelt bei Landkreisen bzw. kreisfreien Städten) auch Maßnahmen anordnen. Darauf können die Behörden verzichten, wenn die Landwirte gemeinsam mit den zuständigen Außenstellen des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) und den unteren Behörden Maßnahmen gegen wild abfließendes Wasser und Bodenerosion vereinbaren. Hier ist es Städten und Gemeinden möglich einzugreifen, indem sie diesen Prozess moderierend steuern. Landwirte erhalten über die Förderrichtlinie „Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung“ des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft Fördermittel für eine Vielzahl von bodenschonenden Bewirtschaftungsverfahren, die helfen, wild abfließendes Wasser und Bodenerosion zu verhindern.

Städte und Gemeinden können mit mehreren Maßnahmen zum Schutz von Ortslagen vor wild abfließendem Wasser beitragen: Zum Beispiel durch den Neubau und die Erweiterung von Rückhaltedämmen, die Pflanzung von Erosionsschutzstreifen sowie durch die Anlage von Flächen oder Mulden zur Versickerung von Niederschlagswasser. Die Gefahrenabwehr im Falle von wild abfließendem Wasser ist eine Pflichtaufgabe der Städte und Gemeinden. Auch dabei unterstützt der Freistaat Sachsen die Kommunen: Durch die Förderung von Wasserwehrschulungen und durch die Ausrüstung von Wasserwehren finanzschwacher Kommunen.

Weitere Informationen zum Thema bietet das LfULG im Internet: zu bodenschonenden Bearbeitungsverfahren unter www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/8072.htm und zur Erosionsgefährdung unter www.umwelt.sachsen.de/umwelt/boden/12208.htm. Informationen zu Fördermaßnahmen gibt es unter www.smul.sachsen.de/foerderung/.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de
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