Untersuchung zu Wildschweinfleisch abgeschlossen

14.08.2012, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Für Teile des Vogtlandkreises künftig Proben von Wildschweinfleisch obligatorisch

Im Rahmen eines Übersichtsmonitorings im Freistaat Sachsen wurden im Vogtlandkreis in der Vergangenheit mehrfach Belastungen von Wildschweinen (Schwarzwild) mit radioaktivem Cäsium (Cs-137) festgestellt. Vor diesem Hintergrund haben das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) und das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) bei der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) ein Cs-137-Messprogramm für erlegtes Schwarzwild in Auftrag gegeben.

Nach der Untersuchung von mehr als 300 Proben, die von April 2011 bis Juni 2012 ausgewertet wurden, ist deutlich geworden, dass bei Schwarzwild, welches im südlichen, walddominierten Teil des Vogtlandkreises erlegt wird, eine erhöhte Aktivitätskonzentration an Cs-137 vorkommen kann. Dies trifft in diesem Gebiet auf etwa jede fünfte Probe zu. Ursachen sind die verhältnismäßig hohe Cs-137-Belastung des dortigen Waldbodens sowie die besondere Ernährungsweise des Schwarzwildes, insbesondere die Aufnahme belasteter Waldpilze (Hirschtrüffel). Demgegenüber haben Alter oder Geschlecht der erlegten Wildschweine keinen entscheidenden Einfluss auf die Höhe der radioaktiven Belastung. Reh- und Rotwild weisen nach den im Freistaat Sachsen durchgeführten Messungen keine Grenzwertüberschreitungen auf.

Von der Europäischen Union (EU) ist für die Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln ein Grenzwert von 600 Becquerel pro Kilogramm vorgegeben, der nicht überschritten werden darf.. Dieser Grenzwert gilt für den grenzüberschreitenden Handel. Er wird in Deutschland aber auch allgemein angewendet.

Das Verbraucherschutzministerium weist darauf hin, dass Jäger ausschließlich verkehrsfähiges und verzehrgeeignetes Wildfleisch an Wildbearbeitungsbetriebe, Einzelhändler oder gastronomische Einrichtungen abgeben dürfen. Dies bedeutet auch, dass dabei der genannte Grenzwert eingehalten werden muss und nicht überschritten werden darf. Damit dies gewährleistet wird, haben die Jäger ab September 2012 Proben des im südlichen Vogtlandkreis erlegten Schwarzwildes auf die Belastung mit Cs-137 untersuchen zu lassen. Beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Vogtlandkreises in Oelsnitz wird dazu eine geeignete qualifizierte Messstelle eingerichtet. Bei Überschreitung des zulässigen Cs-137-Grenzwertes können Jäger Entschädigungen beim Bundesverwaltungsamt beantragen. Gleichartige Verfahren werden bereits in Bayern sowie in Teilen von Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thüringen angewendet.

Untersuchungen auf Belastung mit Cs-137 sind künftig für Schwarzwild erforderlich, das im Gebiet folgender Städte bzw. Gemeinden des Vogtlandkreises erlegt wurde: Adorf, Auerbach, Bad Brambach, Bad Elster, Bergen, Eichigt, Ellefeld, Erlbach, Falkenstein, Grünbach, Klingenthal, Markneukirchen, Morgenröthe-Rautenkranz, Mühlental, Muldenhammer, Rodewisch, Schöneck, Steinberg, Tannenbergsthal, Triebel, Zwota.

Hintergrundinformationen zu den gesundheitlichen Risiken:

Verzehrt man 3,5 kg Wildschweinfleisch (ca. 17 Portionen á 200 g), das zum Beispiel mit 2.200 Bq/kg (also mehr als das Dreifache des Grenzwertes) belastet ist, erhält man eine effektive Dosis von ca. 100 µSv (Mikrosievert). Dies entspricht etwa der Strahlendosis, die ein Passagier bei einem Flug Frankfurt – New York und zurück aufnimmt.

Der Grenzwert der effektiven Dosis durch Strahlenexpositionen aus Tätigkeiten beträgt für Einzelpersonen laut § 46 Strahlenschutzverordnung 1000 µSv im Kalenderjahr (also das 10-fache oder 35 Kilogramm Wildschweinfleisch).

Laut Jahresbericht 2009 - Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung des Bundesumweltministeriums - beträgt die mittlere effektive Dosis der Bevölkerung im Jahr 2009 ca. 2100 µSv allein aus natürlicher Strahlenexposition (also das 21 fache oder 73,5 Kilogramm des besagten Wildschweinfleisches).


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Dr. Frank Bauer
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: presse@smul.sachsen.de
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