EU genehmigt Entschädigung von Landwirten bei Schäden durch den Wolf

24.02.2010, 17:38 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Europäische Kommission hat heute (24. Februar 2010) die Entschädigung von gewerblichen Nutztierhaltern bei Schäden durch den Wolf in Sachsen genehmigt. „Ich freue mich, dass unser Bemühen in Brüssel über eine rechtliche Regelung der Entschädigung erfolgreich war. Erstmals hat die Kommission damit in der EU eine Beihilfe zum Ausgleich für Schäden durch dieses Raubtier zugelassen. Ein wichtiger Erfolg für Sachsen und seine Tierhalter in der Wolfsregion, die auch den anderen Bundesländern helfen wird“, sagte Umweltminister Frank Kupfer nach Bekanntwerden der Entscheidung.

Mit der Genehmigung können künftig auch alle gewerblichen Nutztierhalter die Wolfsschäden in vollem Umfang ersetzt bekommen. Bis zu 7.500 Euro innerhalb von drei Jahren zu 100 Prozent, darüber hinaus zu 80 Prozent. „Dennoch erhalten die Betroffenen Landwirte eine Entschädigung für den gesamten Schaden. Denn die fehlenden 20 Prozent werden von der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe übernommen“, ergänzte Kupfer. Bisher war die staatliche Entschädigung auf 7.500 Euro innerhalb von drei Jahren begrenzt. Bei allen Hobbytierhaltern erfolgt die Übernahme der Schäden nach wie vor zu 100 Prozent aus staatlichen Mitteln. „Sobald uns die Genehmigung der Kommission schriftlich vorliegt, werde ich die neue Richtlinie dem Kabinett zur Verabschiedung vorlegen“, betonte der Minister.

In Sachsen gibt es derzeit rund 16 800 Schaf- und Ziegenhalter von denen circa 250 ihr Haupteinkommen durch die Herdenschäferei erwerben. Im Wolfsgebiet werden rund 20 000 Schafe gehalten, etwa ein Sechstel des gesamten Schafbestandes im Freistaat.

In diesem Jahr gab es in Sachsen bisher einen Vorfall, bei dem zwei Schafe von einem Wolf getötet wurden. 2009 wurden bei zehn Vorfällen 22 Schafe getötet. Insgesamt gab es in der Wolfsregion seit der Rückkehr des Wolfes in der sächsischen Lausitz 61 Vorfälle mit 225 toten und neun verletzten Nutztieren. Die betroffenen Schäfer erhielten dafür eine Entschädigung von zusammen rund 37.000 Euro.

Nach rund 100 Jahren ohne Wolfspopulation wurde 1996 auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Oberlausitz bei Bad Muskau (Lkrs. Görlitz) der erste Wolf bestätigt, der ein eigenes Territorium besiedelt hatte. Im Jahr 2000 wurden auf sächsischem Gebiet erstmals Welpen geboren. Seitdem hat sich die Zahl der hier lebenden Tiere auf 40 bis 45 in insgesamt fünf Wolfsrudeln erhöht. Im Mai 2009 hat der Freistaat Sachsen einen „Managementplan für den Wolf in Sachsen“ beschlossen. Darin wurden erstmals der rechtliche Rahmen, Zuständigkeiten und der Umgang mit dem Wolf zusammengefasst.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

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