Minister spricht auf Landesjägertag
24.04.2010, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Hohes Engagement der Jäger beim Schutz des Wolfes gefordert
Umweltminister Frank Kupfer will den Sächsischen Landesjagdverband in das Monitoring der streng geschützten Tierart Wolf einbinden. Auf dem Landesjägertag in Freital (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) erläuterte Kupfer heute (24. April 2010) die Voraussetzungen, unter denen eine Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht in Frage kommt.
Kupfer betonte, dass sich damit am Schutz des Wolfes nichts ändere: „Der Wolf ist und bleibt eine streng geschützte Tierart. Das gilt unabhängig davon, ob die Aufnahme in das Jagdrecht erfolgt oder nicht. Bereits jetzt sind unter anderem mit Luchs, Fischotter und zahlreichen Greifvögeln Tierarten im Jagdrecht erfasst, die ganzjährig unter Schutz stehen und damit auf keinen Fall gejagt werden dürfen.“
Mit derzeit maximal 110 Tieren, darunter 35 bis 40 in Sachsen, ist die Zahl der Wölfe in der deutsch-westpolnischen Population für eine Bejagung wesentlich zu klein. Der Abschuss von Wölfen bleibe deshalb grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahme sei mit Genehmigung der Naturschutzbehörden die Entnahme einzelner auffälliger Tiere in Notsituationen, wie sie bereits jetzt möglich sei.
Die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht sei jedoch möglich, das habe ein Rechtsgutachten im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft ergeben. „Die Entscheidung allerdings liegt bei mir. Ich knüpfe an die Aufnahme Bedingungen, auf die Jäger kommen damit in erster Linie Verpflichtungen zu. Ich bin mir sicher, dass der Landesjagdverband hier seine Verantwortung als anerkannter Naturschutzverband wahrnimmt“, so der Minister.
„So erwarte ich eine Mitwirkung am Monitoring, vor allem bei der Meldung über das Vorkommen von Wölfen, aber auch bei der Begutachtung von Wildtierrissen. Dazu gehört auch eine konstruktive Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und beteiligten Verbänden“, so Kupfer. Voraussetzung sei ein entsprechendes Fortbildungskonzept. Mindestens fünf auf diese Weise qualifizierte Jäger pro Landkreis seien erforderlich, um das bisherige Wolfsmanagement wirkungsvoll unterstützen zu können. Darüber hinaus müsse ein Teil der Mittel der Jagdabgabe für Projekte zum Schutz der Wölfe bereitgestellt werden.
„Ich bin mir bewusst, dass Überlegungen über die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht auch zu kritischen Fragen führen werden. Darüber sollten wir sachlich diskutieren. Wir haben die Chance, die Jägerschaft in die Pflicht zu nehmen und in das Monitoring einer streng geschützten Tierart wirkungsvoll einzubinden. Das ist mir die Sache wert“, so der Minister abschließend.
Hintergrund:
Nach rund 100 Jahren ohne Wolfspopulation wurde in Sachsen 1996 der erste Wolf bestätigt, der von Westpolen eingewandert ein eigenes Territorium besiedelte. Seitdem hat sich die Zahl der in Sachsen lebenden Wölfe auf 35 bis 40 in fünf Wolfsrudeln erhöht. Im Süden Brandenburg leben darüber hinaus ein weiteres Wolfsrudel und ein welpenloses Wolfspaar. Ein weiteres Rudel hat sich in Sachsen-Anhalt angesiedelt. Die Wölfe in Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt sind Teil der deutsch-westpolnischen Population, die derzeit etwa 70 bis 110 Tiere umfasst.
Nach Vorgaben der EU ist ein günstiger Erhaltungszustand der Population erst erreicht, wenn mehr als 250 erwachsene Tiere vorhanden sind, die sich genetisch mit benachbarten Populationen austauschen können. Erst nach dem Erreichen einer solchen Zahl kann Deutschland die Aufnahme der Population in den Anhang V der FFH-Richtlinie beantragen. Diese Aufnahme ist Voraussetzung für Lockerung des strengen Schutzes, unter dem der Wolf heute steht. Das heißt auch, dass erst dann eine allgemeine Bejagung des Wolfes möglich ist.
In Sachsen gilt seit Mai 2009 der „Managementplan für die Tierart Wolf“, der zuvor mit rund 60 Vertretern von Vereinen und Verbänden sowie aus Kommunalpolitik, Wissenschaft und Behörden erarbeitet worden war. Er bildet die Handlungsgrundlage für die Beteiligten von der ersten Bewertung von Hinweisen auf die Anwesenheit von Wölfen über Öffentlichkeitsarbeit, die Beratung von Nutztierhaltern, die Begutachtung von Schäden, die durch Wölfe verursacht werden bis hin zu Regelungen für die gegebenenfalls erforderliche Entnahme einzelner Problemtiere.
1 Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen