Sächsische Schifffahrtsverordnung aktualisiert

29.05.2026, 16:42 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Bestehende Vorschriften werden an Bundesrecht angepasst

Die Sächsische Schifffahrtsverordnung tritt zum 31. Mai 2026 in aktualisierter Fassung in Kraft. Der Freistaat passt die Verordnung damit an geltendes Bundesrecht an und schafft eine rechtssichere Grundlage für den Vollzug auf sächsischen Binnengewässern. Im Mittelpunkt der Änderung stehen aktualisierte Verweise auf bundesrechtliche Vorschriften, insbesondere im Bereich Ordnungswidrigkeiten in der Binnenschifffahrt. Außerdem wurden einzelne Vorschriften redaktionell überarbeitet und an die geltenden Anforderungen der Rechtsförmlichkeit angepasst. Neue Pflichten, Verbote oder Bußgeldtatbestände für Bürger, Unternehmen, Vereine oder Kommunen werden damit nicht eingeführt.

Die Schifffahrtsverordnung regelt den Schiffsverkehr auf sächsischen Gewässern. Sie betrifft allgemein schiffbare Gewässer, bestimmte für die Nutzung freigegebene Gewässer sowie dazugehörige Häfen und Umschlagstellen und enthält Vorgaben zu Wasserfahrzeugen, Fahrverhalten, Genehmigungen, Auflagen und der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.

Die Vierte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung zur Änderung der Sächsischen Schifffahrtsverordnung wird im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 7/2026 am 30. Mai 2026 verkündet.

Grundlegende Novellierung in Vorbereitung
Parallel arbeitet das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung an einer grundlegenden Novellierung der Sächsischen Schifffahrtsverordnung. Damit reagiert der Freistaat auf die dynamische Entwicklung der neuen und entstehenden Seenlandschaften in Mittelsachsen und der Lausitz.

Erste Änderungen sollen zur Schifffahrtssaison 2027, die vollständige zur Saison 2028 in Kraft treten. Ziel ist ein länderübergreifender moderner Rechtsrahmen, der Sicherheit, Nutzerfreundlichkeit, Tourismus und Wassersport ebenso berücksichtigt wie den Natur- und Anwohnerschutz.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung

Ansprechpartner Annegret Fischer
Telefon: +49 351 564 50021
E-Mail: medien@smil.sachsen.de
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