Tariftreuegesetz im Bundesrat verabschiedet

27.03.2026, 10:12 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Minister Panter: »Einführung eines Tariftreuegesetzes stärkt faire Arbeitsbedingungen und Wettbewerb«

Der Bundesrat hat heute das Gesetz zur Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes verabschiedet. Es zielt darauf ab, die Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes künftig stärker an die Einhaltung tariflicher Standards zu knüpfen. Es ist eine Maßnahme zur Stärkung der Tarifautonomie und zur Verhinderung von Lohndumping.
Unternehmen sollen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig, wenn sie öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Dirk Panter begrüßt das Vorhaben als wichtiges Signal für faire Wettbewerbsbedingungen: »Wer mit Steuergeld arbeitet, muss faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen garantieren. Das stärkt tarifgebundene Betriebe und schützt sie vor unfairem Wettbewerb.
Beschäftigte mit Tarifbindung haben sowohl bessere Löhne als auch bessere Arbeitsbedingungen. Das ist gerechter, aber es hat auch ökonomische Vorteile. Tarifgebundene Unternehmen sind in der Regel produktiver und innovativer. Das Gesetz gilt für öffentliche Aufträge ab einem Auftrags- oder Vertragswert in Höhe von 50.000 Euro. Das hilft insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, da sie sich häufig um Aufträge unterhalb dieser Schwellen bewerben.«

Neben dem Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern trägt das Gesetz auch zur Stärkung von Unternehmen bei, die bereits heute tarifgebunden arbeiten. Diese werden künftig vor unfairem Wettbewerb durch Anbieter geschützt, die ihre Leistungen ausschließlich über niedrige Löhne kalkulieren. Bisher konnten Unternehmen, die keine tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewähren, aufgrund geringerer Personalkosten Angebote zu günstigeren Konditionen erstellen, was zu Wettbewerbsverzerrungen geführt hat.

Mit dem Tariftreuegesetz wird ein zentraler Beitrag zur Stabilisierung des Tarifvertragssystems in Deutschland geleistet. Gleichzeitig stärkt es die Qualität öffentlicher Leistungen und sorgt für nachhaltige wirtschaftliche Strukturen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang