Zum Frauentag: Frauen prägen Sachsens Arbeitswelt – Teilzeit schafft Chancen

05.03.2026, 11:08 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Dirk Panter: »Frauen sind schon immer entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg Sachsens«

Wirtschafts- und Arbeitsminister Dirk Panter sagt zum Internationalen Frauentag: »Ich grüße und beglückwünsche alle Frauen zum Frauentag besonders herzlich. Dieser Tag wurde von und für Frauen hart erkämpft. Doch nicht nur am 8. März sollte man den vielen Frauen in unserem Land danken! Denn sie stehen für die wirtschaftliche Stärke Sachsens und so auch für den Erfolg des Freistaates. Sie sind überdurchschnittlich häufig erwerbstätig und nehmen im bundesweiten Vergleich auch überdurchschnittlich oft Führungspositionen ein. Gleichzeitig arbeiten viele Frauen in Teilzeit. Dies ist ihre bewusste – nicht immer freiwillige - Entscheidung, um Beruf und Privatleben zu vereinbaren und die berufliche Teilhabe oft überhaupt zu ermöglichen.«

Flexible Arbeitszeitmodelle eröffnen vielen Frauen überhaupt erst die Möglichkeit, berufstätig zu sein. Minister Panter: »Daher ist die aktuelle Debatte zur Teilzeit mehr als überflüssig und unsinnig. Dieses Recht einzuschränken, hätte massive Auswirkungen auf die Arbeitswelt, die Gesellschaft und die Struktur der Familien. Es hieße, Chancen zu mindern und den Fachkräftemangel zu verschärfen. Besser wäre es, strukturelle Fehlanreize wie das derzeitige Ehegattensplitting zu beseitigen, das sich besonders lohnt, wenn nur einer der Partner arbeitet oder der Lohnabstand zwischen beiden besonders hoch ist.«

Teilzeitarbeit in Sachsen
Im Juni 2025 arbeiteten in Sachsen 35 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Teilzeit. Der Anteil war bei Frauen deutlich höher als bei Männern: während nur 17 Prozent der Männer in Teilzeit arbeiteten, waren es bei Frauen 54,6 Prozent. Besonders hoch ist der Anteil bei Müttern.
Zwischen Juni 2020 und Juni 2025 stieg die Teilzeitquote (Anteil Teilzeitbeschäftigter an Beschäftigten insgesamt) bei Frauen um 3,7 Prozent-Punkte, bei Männern um 3,3 Prozent-Punkte. Die Teilzeitquote von Frauen ist in Sachsen höher als im gesamtdeutschen sowie im ostdeutschen Vergleich. Dort lag die Teilzeitquote von Frauen jeweils bei 50,8 Prozent. Trotzdem lag das durchschnittliche jährliche Arbeitsvolumen je Erwerbstätigen in Sachsen (1.355 Stunden) wie seit Jahren über dem deutschen Durchschnitt (1.332 Stunden).

Branchen
Im IAB-Betriebspanel 2024 wurde festgestellt, dass die Teilzeitquote der Frauen in allen Branchen und auch in allen Betriebsgrößenklassen erheblich über jener der Männer lag.
Am größten war die Teilzeitquote von Frauen in den Bereichen Erziehung und Unterricht (74 Prozent in Teilzeit), Übrige Dienstleistungen (60 Prozent) und Öffentliche Verwaltung (59 Prozent).
Am niedrigsten war die Teilzeitquote von Frauen im Verarbeitenden Gewerbe. Hier war nur jede dritte Frau teilzeitbeschäftigt. In Branchen mit einem hohen Anteil von teilzeitbeschäftigten Frauen sind allerdings auch vergleichsweise viele männliche Beschäftigte in Teilzeit tätig.

Gründe für Teilzeit
Im Rahmen des regelmäßig erscheinenden DGB-Index Gute Arbeit in Sachsen wird auch nach Gründen für Teilzeit gefragt, allerdings wird hier nicht nach Männern und Frauen unterschieden.

Sächsische Beschäftigte gaben im Jahr 2024 folgende Hauptgründe für Teilzeit an:
• Weil ich Zeit für meine privaten Interessen haben möchte (51 Prozent der Befragten)
• Weil die Arbeitsbelastung bei einer längeren Arbeitszeit zu hoch wäre (46 Prozent der Befragten)
• Weil ich Zeit für Kinderbetreuung benötige (38 Prozent der Befragten)

Für 18 Prozent war eine längere Arbeitszeit aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich und 15 Prozent nutzten Teilzeit, weil sie sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern.
Mehr als jede zehnte Beschäftigte (12 Prozent) gab an, in Teilzeit zu arbeiten, weil eine passende Vollzeitstelle nicht zu finden war.

Hintergrund: Arbeitsrechtliche Regelungen
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) besagt, dass Arbeitgeber den Arbeitnehmern - auch in leitenden Positionen - Teilzeitarbeit ermöglichen sollen. Sofern ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt ist und das Unternehmen mindestens 15 Mitarbeiter beschäftigt, kann dieser oder diese die Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit verlangen.
Der Arbeitgeber muss der Verringerung der Arbeitszeit zustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin festlegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Diese können auch in Tarifverträgen festgelegt werden. Eine etwaige Ablehnung des Antrags muss der Arbeitgeber begründen.

Darüber hinaus besteht unter bestimmten Bedingungen auch ein Anspruch auf die sog. Brückenteilzeit, d.h. eine zeitlich befristete Verringerung der Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre. Danach kehrt man automatisch zur ursprünglichen Arbeitszeit zurück. Damit soll verhindert werden, dass man aus der Teilzeit nicht mehr herauskommt und in der sogenannten Teilzeitfalle steckt – mit Folgen für Lohn und Rente.

Neben den Möglichkeiten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz gibt es spezielle Lebenssituationen, die einen Anspruch auf Teilzeit begründen, so zum Beispiel während der Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, bei Pflege von Angehörigen nach dem Pflegezeitgesetz sowie für den gleitenden Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand nach dem Altersteilzeitgesetz (hier allerdings nur auf freiwilliger Basis).

Neben der klassischen Teilzeit existieren noch verschiedene flexible Arbeitszeitmodelle, wie Jobsharing, die ein unverzichtbares Instrument sind, um Familie und Beruf zu vereinbaren und damit eine langjährige Berufstätigkeit zu sichern.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
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