Sachsens Wirtschaftsminister fordert Aussetzung der EU-Industrieemissionsrichtlinie

19.02.2026, 11:01 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Dirk Panter: »Industrie braucht Planungssicherheit für Investitionen«

Sachsens Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Dirk Panter, fordert die nationale Umsetzung der novellierten EU Industrieemissionsrichtlinie (IED) auszusetzen. Hintergrund ist, dass die EU Kommission mit dem angekündigten »Umwelt Omnibus«-Verfahren Entlastungen und Vereinfachungen für Unternehmen schaffen will, während der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung zahlreiche zusätzliche Pflichten und komplexere Verfahren vorsieht.

Wirtschaftsminister Dirk Panter: »Die Europäische Kommission hat ihre umstrittene Industrieemissionsrichtlinie korrigiert und klar gemacht, dass sie die Industrie wirklich entlasten, Investitionen erleichtern und Bürokratie abbauen will. Genau dieses Signal darf in Deutschland nun nicht ins Gegenteil verkehrt werden. Wenn Brüssel Vorschriften vereinfacht, darf Berlin sie nicht gleichzeitig wieder verschärfen. Deshalb braucht es jetzt zügig ein Moratorium, bevor im Bund Tatsachen geschaffen werden, die nur in neuen, zeitraubenden Verfahren rückgängig gemacht werden können. Der Bundestag sollte daher die Umsetzung der aktuellen IED Vorgaben stoppen, bis der Umwelt Omnibus vorliegt und wir wissen, welche echten Erleichterungen europäisch kommen werden. Unsere Unternehmen brauchen jetzt Planungssicherheit für Investitionen in klimafreundliche Technologien – nicht neue, zusätzliche Hürden und Unsicherheit.«

Beratung im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates
In seiner heutigen Sitzung hat sich der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der novellierten EU Industrieemissionsrichtlinie in deutsches Recht befasst. Der Entwurf sah eine Ausweitung des Anwendungsbereichs, teilweise verschärfte Emissionsgrenzwerte sowie zusätzliche Prüf- und Berichtspflichten für die betroffenen Industrie-Anlagen vor. Bundesweit wären Anlagen in nahezu allen energie- und emissionsintensiven Branchen betroffen, darunter die Energieerzeugung, chemische Industrie, Abfallbehandlung und Teile der Landwirtschaft.

Gemeinsamer Änderungsantrag mehrerer Länder
Sachsen hat daher gemeinsam mit den Ländern Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein einen Änderungsantrag eingebracht, der auf eine deutliche Entschärfung des Gesetzentwurfs zielt. Kernforderung ist, das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag auszusetzen, bis die EU Kommission den angekündigten Umwelt Omnibus vorgelegt hat. Mit diesem Paket verfolgt die Kommission das Ziel, Berichtspflichten zu reduzieren, Verfahren zu vereinfachen und Doppelarbeit zu vermeiden, um die europäische Industrie zu entlasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Der Ausschuss folgte dem Antrag einstimmig.

Der Umwelt-Omnibus soll auch einzelne Vorgaben der IED Novelle wieder vereinfachen – etwa bei Umweltmanagementsystemen, Übergangsfristen und bestimmten Berichtspflichten. Nach Einschätzung von Branchenverbänden droht ohne diese Korrekturen eine deutliche Zunahme der Komplexität von Genehmigungsverfahren, die gerade in der Transformationsphase hin zu klimafreundlichen Technologien zu Verzögerungen bei Investitionen führen kann.

Die novellierte IED betrifft europaweit zehntausende Industrieanlagen und zielt grundsätzlich darauf, schädliche Emissionen zu verringern, Ressourcen effizienter zu nutzen und Umweltbundesamt in der Industrie zu stärken. In Deutschland unterliegen laut Bundesumweltamt etwa 13.000 Anlagen dieser Richtlinie. Der aktuelle nationale Umsetzungsentwurf der Bundesregierung sieht über die EU Vorgaben hinausgehende Anforderungen und zusätzliche Berichtspflichten vor, was unter anderem Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften als drohende Mehrbelastung und als Risiko für die Wettbewerbsfähigkeit kritisieren.

Forderung Sachsens an den Bund
Mit dem gemeinsamen Länderantrag setzt Sachsen ein klares Signal an die Bundesregierung und den Bundestag, den Kurs der EU Kommission auf Entlastung und Vereinfachung nicht durch nationale Verschärfungen zu konterkarieren. Ziel ist, die IED Vorgaben erst dann in deutsches Recht zu überführen, wenn die geplanten europäischen Erleichterungen durch den Umwelt Omnibus beschlossen sind und dadurch eine praxistaugliche, investitionsfreundliche und rechtssichere Umsetzung möglich wird.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
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