Mehr Raum für Natur und Mensch – Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft wird erweitert

15.02.2026, 12:17 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Teichgruppe bei Guttau im UNESCO-Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft, ©Steffen Krausche

Teichgruppe bei Guttau im UNESCO-Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft, ©Steffen Krausche

Sachsens einziges UNESCO-Biosphärenreservat »Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft« wächst und wird um insgesamt rund 2.300 Hektar Fläche erweitert. Das hat das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft mit der Novellierung der entsprechenden Verordnung nach öffentlicher Anhörung und in Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteuren mit Wirkung zum 16. Februar 2026 beschlossen. Die Erweiterung umfasst Flächen in sechs Gemeinden – in Hohendubrau, Königswartha, Kreba-Neudorf, Lohsa, Malschwitz und Spreetal. Im Zuge der Überarbeitung der Verordnung wurden zudem die Genehmigungsverfahren in der Teichbewirtschaftung verschlankt, die Grenzen einzelner Schutzzonen korrigiert, das gleichnamige Vogelschutzgebiet rechtssicher verankert sowie die Verwaltungsvorschriften vereinfacht.

Umweltminister Georg-Ludwig von Breitenbuch: »Die Erweiterung dieser einzigartigen Kulturlandschaft ist ein großer Erfolg – für die Natur und für die Menschen, die hier leben, wirtschaften oder Erholung suchen. Die hinzugekommenen Flächen in der Bergbaufolgelandschaft stärken das Alleinstellungsmerkmal des Reservats und bieten für die weitere Entwicklung des Gebiets viel Potenzial. Ich bin sicher, die neuen Regelungen werden positiv wirken. Besonders freut mich, dass wir den Weg mit allen Partnern und Beteiligten in der Region von Anfang bis Ende offen, in fairem Dialog und mit transparenten Entscheidungen gegangen sind. Dabei lief der Prozess sprichwörtlich von unten nach oben mit kommunal getroffenen Beschlüssen. Das macht es zu einem gelungenen Beispiel für eine breite Beteiligung und Entscheidungsfindung. Dafür möchte ich herzlich allen danken, vor allem den Gemeinden, Ortschaftsräten, der Reservatsverwaltung, den Verbänden sowie den Betrieben der Land- und Teichwirtschaft.«

Torsten Roch, Leiter der Biosphärenreservatsverwaltung: »Die Idee der UNESCO-Biosphärenreservate ist es, die Erhaltung einer besonderen Kulturlandschaft mit ihrer reichhaltigen Naturausstattung bei gleichzeitiger Nutzung durch den Menschen zu gewährleisten. Wir freuen uns, dass dieses Konzept von vielen Entscheidungsträgern vor Ort grundsätzlich mitgetragen wird und in einem gemeinsamen Prozess dieser große Erfolg für die Region erzielt werden konnte. Die Erweiterung ist beispielgebend auch über die Grenzen von Sachsen hinaus.«

Die Erweiterung des Biosphärenreservats erfolgte mit Zustimmung der betroffenen Kommunen durch Beschlüsse der jeweiligen Gemeinderäte. Die Verwaltungsvereinfachungen in der Teichwirtschaft betreffen vor allem viele Vorgaben zur Bewirtschaftung. Diese bedürfen künftig nur noch der Zustimmung der Reservatsverwaltung und nicht mehr einer aufwändigen Erlaubnis. Im Bereich der Landwirtschaft wurden rund 110 Hektar Ackerland aus der strenger geschützten Pflegezone der Entwicklungszone zugewiesen. Bisherige Anbaubeschränkungen von Nutzpflanzen und Haltungsbeschränkungen von Nutztieren auf diesen Flächen sind ersatzlos aufgehoben. Auch für die Kommunen wurden mit der Novellierung Verfahren verschlankt und Doppelstrukturen abgeschafft. So werden 22 Festsetzungen von Flächennaturdenkmalen, von drei Landschaftsschutzgebieten sowie eines Naturschutzgebietes aufgehoben, da diese nun als Biosphärenreservat geschützt werden. Durch Eingliederung von bebauten Grundstücken sowie von Straßen-, Fahrradweg- sowie Bahnstrecken in die Entwicklungszone erleichtert die Verordnung die Umsetzung von Bauvorhaben bzw. Infrastrukturmaßnahmen. Im Bereich Tourismus ist das Bootfahren auf der Spree künftig zwischen August und Dezember möglich. Bisher waren ganzjährig dafür Befreiungen von der Verordnung notwendig. Durch die genannten Anpassungen der Pflegezone konnte zudem der Biotopverbund im Gebiet deutlich verbessert werden.

Der Novellierung vorausgegangen waren Empfehlungen sowie Vorgaben des UNESCO-Nationalkomitees, in deren Folge einzelne Gemeinden ihr Interesse an einer Erweiterung des Biosphärenreservates in ihrem Gebiet bekundeten. Darüber hinaus fanden Informationsveranstaltungen in Ortschafts- und Gemeinderäten sowie Gespräche mit Landwirten und zahlreichen weiteren Akteuren statt, um breit über das Vorhaben zu informieren und um Unterstützung zu werben. Während der anschließenden öffentlichen Anhörung von Verbänden und Behörden wurden insgesamt 162 Hinweise aus 61 Stellungnahmen bearbeitet. Weiterhin waren die Landkreise Bautzen und Görlitz mit den unteren Naturschutzbehörden und der Regionale Planungsverband von Beginn an in die Planungen einbezogen.

Das Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft erstreckt sich nun über eine Fläche von gut 32.000 Hektar. Es zeichnet sich durch einen häufigen Wechsel von breiten Auen und Niederungen der Flüsse mit trockenen Dünen und weitläufigen Kiefernwäldern aus. In den Auen und vermoorten Senken zwischen den Dünen wurden schon im Mittelalter Karpfenteiche angelegt. Im Norden gehört die Landschaft der ehemaligen Braunkohletagebaue mit dem Speicher Lohsa II und den Abraumkippen bei Bärwalde zum Gebiet.

Das Gebiet ist in drei Schutzzonen gegliedert: die Kernzone (Größe: 1.788 ha), die Pflegezone (13.857 ha) und die Entwicklungszone (16.690 ha). Zusammen bilden Sie auch Sachsens größtes Vogelschutzgebiet. In der Kern- und Pflegezone steht der Naturschutz im Mittelpunkt, deswegen bilden sie auch Sachsens größtes Naturschutzgebiet. Im Gegensatz dazu dient die Entwicklungszone der Gestaltung der landschaftstypischen Dörfer und der Agrarlandschaft, aber auch der Regeneration stark geschädigter Gebiete wie der Bergbaufolgelandschaften.

Bereits 1990 wurde der zentrale Teil des Naturraumes aufgrund seiner einzigartigen Naturausstattung als Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung unter Schutz gestellt. 1994 erfolgte die einstweilige Sicherstellung als Biosphärenreservat. 1996 wurde die Anerkennung als 13. UNESCO-Biosphärenreservat in Deutschland ausgesprochen.

Weitere Informationen zum Oberlausitzer Biosphärenreservat: https://www.biosphaerenreservat-oberlausitz.de.


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