Sachsen verstetigt Regelung zum Freiübernachten im Nationalpark Sächsische Schweiz
18.12.2025, 10:58 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Um den Schutz wertvoller Lebensräume und bedrohter Tierarten während der Brut- und Setzzeit im Nationalpark Sächsische Schweiz zu gewährleisten, hat das Sächsische Umweltministerium die bestehende Regelung zum Freiübernachten (»Boofen«) verstetigt. Die dafür nötige Änderung des Pflege- und Entwicklungsplans für den Nationalpark wurde am 18.12.2025 im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht.
Die bisherige Regelung gilt nach Abschluss des Erprobungszeitraums nun dauerhaft und sieht vor, dass ab dem Jahr 2026 das Freiübernachten an den 58 zugelassenen und gekennzeichneten Stellen im Zeitraum 1. Februar bis 15. Juni eines jeden Jahres nicht gestattet ist. Außerhalb dieses Zeitraums ist das Übernachten weiterhin erlaubt, jedoch wie bisher nur in Verbindung mit dem Klettersport und unter besonderer Rücksichtnahme auf den Schutzzweck im Nationalpark. Zudem ist vorgesehen, die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit auszubauen und die Präsenz der Nationalparkwacht im Gebiet im Rahmen verfügbarer Ressourcen zu stärken.
Umweltminister Georg-Ludwig von Breitenbuch: »Das ›Boofen‹ im Nationalpark Sächsische Schweiz hat eine lange Tradition und ist eng mit der Geschichte des Felsklettersports im Freistaat verbunden. Diese deutschlandweit einzigartige Möglichkeit des Naturerlebens für Kletterer wollen wir weiterhin erhalten. Gleichzeitig bleiben der Schutz der Natur und die ungestörte Entwicklung von Lebensgemeinschaften wildlebender Tiere oberstes Ziel im Nationalpark. Die in den letzten drei Jahren geltende Regelung hat zu einer spürbaren Abnahme der Freiübernachtungen und somit zu einer Beruhigung im Gebiet geführt. Nach Anhörung der beteiligten Verbände und Kommunen haben wir verschiedene Wege für den künftigen rechtssicheren Umgang geprüft. Mit der Neuregelung wird es möglich sein, die Auswirkungen des übermäßigen Freiübernachtens auf die Natur langfristig einzudämmen und zugleich die Tradition des Bergsports weiterhin zu ermöglichen. Uns alle verbindet: Wir wollen das bewahren, wofür wir den Weg in die Sächsische Schweiz auf uns nehmen. Und das bedeutet, das Naturerlebnis möglichst schonend zu nutzen, sodass es langfristig erhalten bleibt.«
Bereits im Jahr 2022 hatte das Sächsische Umweltministerium in Abstimmung mit den Bergsport- und Naturschutzverbänden, Kommunen und dem Tourismusverband eine gleichlautende Regelung erlassen. Sie läuft am 31.12.2025 aus und hatte zum Ziel, die negativen Auswirkungen der zuvor stark gestiegenen Zahl der Freiübernachtungen auf geschützte Tierarten und die Vegetation der Felsbiotope zu verringern. Mit der Maßnahme sollte weiterhin die Gefahr von illegalen Feuern eingedämmt werden. Eine Evaluierung in den Jahren 2023 und 2024 hat ergeben, dass die Anzahl der Freiübernachtungen infolge der temporären Sperrung zurückgegangen ist. Im Herbst 2025 wurden im Rahmen einer Anhörung mit den beteiligten Akteuren mögliche Lösungen für eine weiterführende Regelung intensiv erörtert. Zu den diskutierten Lösungen gehörte unter anderem die Einführung von Jahrestickets auf Schulungsbasis. Nach eingehender Prüfung ist jedoch nur die vorliegende Maßnahme geeignet, um eine Einhaltung der gesetzlichen Regeln durch Kontrollen der Nationalparkwacht zu gewährleisten und so das Freiübernachten auf ein Maß zu begrenzen, welches die Tradition des sächsischen Bergsteigens wahrt und zugleich den hohen Schutzanforderungen eines Nationalparks gerecht wird.