Umweltminister Günther: »Wir vollziehen die Wende hin zu Kreisläufen und Wiederverwendung«

07.11.2023, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sächsisches Kabinett beschließt Kreislaufwirtschaftsplan

Die sächsische Staatsregierung hat am Dienstag (7.11.) den Kreislaufwirtschaftsplan für den Freistaat Sachsen beschlossen. Er ist die Fortschreibung des zuletzt 2016 neu gefassten Abfallwirtschaftsplans, setzt aber deutlich andere fachpolitische Schwerpunkte als seine Vorgänger.

Umweltminister Wolfram Günther: »Der Kreislaufwirtschaftsplan ist ein Paradigmenwechsel für Sachsen. Wir vollziehen die Wende weg von der Abfallwirtschaft hin zu Kreisläufen und Wiederverwendung. Der Plan setzt einen klaren Fokus auf Abfallvermeidung und Recycling sowie auf das Prinzip der Standortnähe. Außerdem wollen wir den Import und Export von Abfällen deutlich reduzieren. Die sächsische Kreislaufwirtschaft ist ein starker und innovativer Wirtschaftszweig, der zum Klimaschutz und zur Energiewende beiträgt. Mehr Recycling und mehr Standortnähe heißt: Wir erschließen neue und zusätzliche Geschäftsfelder für unsere sächsischen Unternehmen. Und wir reduzieren klimaschädliche Emissionen, weil Transportwege reduziert werden. Was wir jetzt im Bereich Abfall verankern, nämlich die Idee des Kreislaufs, brauchen wir für die gesamte Wirtschaft. Denn viele Grundstoffe werden knapper. Wir müssen weg von der Übernutzung unserer natürlichen Ressourcen. Mit dem heute beschlossenen Kreislaufwirtschaftsplan erfüllen wir einen weiteren dicken Punkt aus dem Koalitionsvertrag.«

Der Kreislaufwirtschaftsplan definiert folgende fachpolitische Schwerpunkte:

  • Abfallvermeidung und Vorbereitung zur Wiederverwendung sollen verbessert werden.
  • Höherwertiges Recycling und der Einsatz von Rezyklaten sollen gefördert werden. Abfälle insbesondere aus den Bereichen Verpackungen, Elektro- und Elektronikgeräte sowie gewerbliche Siedlungsabfälle sollen besser sortiert und aufbereitet werden, um deutlich günstigere Voraussetzungen für das Recycling zu schaffen.
  • Der Einsatz von Rezyklaten insbesondere aus Kunststoffabfällen und aus mineralischen Abfällen ist deutlich zu erhöhen.
  • Der über Grenzen hinweg betriebene Import und Export von Abfällen soll auf ein Mindestmaß reduziert werden, insbesondere der Import notifizierungspflichtiger (sogenannter »gelb gelisteter«) Abfälle, um Deponiekapazitäten für die Ablagerung von im Freistaat Sachsen anfallenden Abfällen zu sichern. Auf dem gesamten Entsorgungsweg vom Abfallerzeuger bis hin zur Entsorgung sind behördliche Kontrollen durchzuführen.
  • Die Menge und Qualität von getrennt erfassten Bioabfällen soll erhöht werden. Dafür soll mehr Bioabfall haushaltsnah gesammelt werden und sollen sogenannte Fehlwürfe (falsch einsortierter Abfall) verringert werden.
  • Mittel- und langfristig soll der Grundsatz der Nähe für die Restabfallbehandlung umgesetzt werden. Dadurch sollen Emissionen beim Transport vermindert und das energetische Potenzial der Abfälle soweit wie möglich im Freistaat Sachsen genutzt werden.
  • Die Deponiekapazitäten für sogenannte Abfälle zur Beseitigung sollen bedarfsgerecht genutzt und entwickelt werden. Neue Deponien sollen im Regelfall nur für in Sachsen anfallende, nicht verwertbare Abfälle genehmigt werden.
  • Vermüllung und illegale Ablagerungen sollen vermieden werden. Die Vermüllung ist ein zunehmendes Umweltproblem, das hauptsächlich auf die Nutzung von Einwegverpackungen und Wegwerfartikeln und ein verändertes Konsumverhalten zurückgeht und Folgen unter anderem für den Eintrag von Schad- und Fremdstoffen in Böden, Gewässer und Meere hat.

Ein wichtiges Ziel des Kreislaufwirtschaftsplans ist es, das Aufkommen an Restabfällen aus privaten Haushalten und Kleingewerbe im Freistaat Sachsen ausgehend vom Jahr 2019 um 80.000 Tonnen zu senken, damit im Jahr 2032 nur noch 413.000 Tonnen Restabfällen aus privaten Haushalten und Kleingewerbe anfallen. Erreicht werden soll das durch mehr Abfallvermeidung, aber auch durch eine optimierte Getrenntsammlung von Bioabfällen und Wertstoffen.

Mit dem nach eingehender Diskussion in der Koalition beschlossenen Kreislaufwirtschaftsplan ist zudem eine wichtige Hürde genommen, die der künftig vorgesehenen Förderung der sächsischen Kreislaufwirtschaft noch im Wege stand. Geplant ist eine neue Förderrichtlinie, die sich aus EU-Mitteln und sächsischen Kofinanzierungsmitteln speisen soll.

Der neue Kreislaufwirtschaftsplan betrachtet den Zeitraum bis zum Jahr 2032. Er führt alle zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen, Deponien sowie Anlagen zur Verwertung von gemischten Abfällen aus Haushalten auf. Angaben über die Höhe der Gebühren enthält der Kreislaufwirtschaftsplan nicht.

Unter anderem wurden kommunale Spitzenverbände, die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, anerkannte Naturschutzverbände, Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern, Wirtschaftsverbände und Öffentlichkeit bei der Aufstellung des Kreislaufwirtschaftsplans beteiligt.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de
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