Günther: »Natur und Mensch brauchen intakte Gewässer«

10.05.2023, 13:08 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

In Chemnitz ist am Mittwoch (10.5.) die erste von drei Regionalkonferenzen gestartet, um den besorgniserregenden Zustand der sächsischen Gewässer zu verbessern. Auf Einladung des sächsischen Umweltministeriums entwickeln Freistaat und Kommunen auf den Konferenzen Wege, um die EU-Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen. Konkret geht es um den Gewässerschutz vor dem Hintergrund von Landnutzung, menschengemachtem Klimawandel, vermehrter Dürren bei gleichzeitig deutlich höherem Starkregenrisiko sowie dem Verlust biologischer Vielfalt. Diskutiert werden konkrete Ziele, Best-Practice-Beispiele und Unterstützungsangebote des Freistaats.

Anlässlich der Regionalkonferenz sagte Sachsens Umwelt- und Klimaschutzminister Wolfram Günther: »Der allergrößte Teil der sächsischen Gewässer ist in keinem guten ökologischen Zustand. Das ist für sich genommen schon besorgniserregend. In Zeiten der Klimakrise wird das zu einem existenziellen Problem für Natur und Mensch. Wir brauchen Wasser, wir brauchen ökologisch leistungsfähige und artenreiche Gewässer und Uferräume. Intakte Gewässer bedeuten auch Verbesserungen für die Menschen vor Ort, für die Naherholung. Seit nunmehr rund drei Jahren gehen wir in Sachsen eine Mammutaufgabe mit neuer Kraft an: Wir arbeiten an der Verbesserung des ökologischen Gewässerzustands, wir arbeiten daran, Lebensräume für Pflanzen, Fische, Insekten und andere Tiere in und am Wasser zu erhalten. An dieser Mammutaufgabe müssen auch die Anliegergemeinden mittun. Deshalb starten wir mit ihnen jetzt auf unseren drei Regionalkonferenzen in eine neue Qualität der Zusammenarbeit. Wir brauchen nicht nur die biologische Vielfalt und ökologische Stabilität unserer Gewässer. Auch beim chemischen Zustand ist noch viel zu tun. Hier ist unter anderem Phosphor aus Siedlungsabwässern und Landwirtschaft ein Thema. Wichtig: Wir stehen den Kommunen mit fachlicher sowie finanzieller Unterstützung zur Seite. Zu all diesen Aufgaben sind wir auch durch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet. Die gilt übrigens seit dem Jahr 2000 - ohne dass die damals benannten Ziele inzwischen erfüllt wären. Hier müssen wir eine deutliche Schippe drauflegen, weil Klimakrise und Verlust der Artenvielfalt den Handlungsdruck verstärken, aber auch, weil empfindlich hohe Strafzahlungen an die Europäische Union drohen.«

In Sachsen erreichen nur etwa 7 Prozent der Fließgewässer und 43 Prozent der Standgewässer einen guten ökologischen Zustand. Der Freistaat betreibt daher Gewässerentwicklung zum Beispiel im Rahmen des Sächsischen Auenprogramms und unterstützt entsprechende Maßnahmen in den Kommunen. Dazu gehören auch neue Stellen auf unterschiedlichen Verwaltungsebenen, die Einführung von methodischen Standards in der Planung und die Novellierung der Richtlinie Gewässer/Hochwasserschutz. Zudem werden Schulungen und Beratungen angeboten und neue Anlaufstellen, insbesondere für die Kommunen, geschaffen.

Den rechtlichen Rahmen der Aktivitäten bildet die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Sie fordert einen guten ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer. Dieser soll in den EU-Mitgliedsstaaten flächendeckend bis spätestens 2027 erreicht werden.

Die beiden weiteren Regionalkonferenzen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie finden am 26. Mai in Leipzig und am 19. Juni in Schmochtitz (Bautzen) statt.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de
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