In diesem Winter bisher erst zwei Ausbrüche von Geflügelpest in Sachsen

21.12.2022, 13:35 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ministerin Köpping: »Geflügelhalter sollten vorsorglich Hygienemaßnahmen überprüfen«

In Sachsen wurde bisher in diesem Winter im Vergleich zu anderen Bundesländern und europäischen Mitgliedstaaten eine relativ geringe Anzahl an Ausbrüchen der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest) amtlich bestätigt. Es wurden zwei Ausbrüche bei Zucht- und Nutzgeflügel festgestellt – einer in einer Tierhaltung in Schmölln-Putzkau und einer in einer Tierhaltung bei Radibor. Insgesamt 769 Tiere aus den zwei Beständen im Landkreis Bautzen mussten getötet werden. Dabei handelt es sich um Legehennen, Hühner, Gänse und Enten. Bei Wildvögeln wurde in diesem Winter noch kein Geflügelpestfall festgestellt. Das Virus fand aller Wahrscheinlichkeit nach durch die Teilnahme der Tierhalter an Geflügelschauen außerhalb Sachsens seinen Weg in die beiden Bestände. Der Landkreis Bautzen hat mit dem Erlass entsprechender Allgemeinverfügungen auf die Tierseuchenausbrüche reagiert. Um beide Betrieb wurden mit einem Radius von insgesamt 10 Kilometern Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet, in denen unter anderem die Freilandhaltung von Geflügel untersagt ist und Stallpflicht gilt.

Die für Tierseuchenbekämpfung zuständige Sozialministerin Petra Köpping erklärt: »Durch schnelles Handeln der Fachbehörden konnte eine Ausbreitung des Geflügelpestvirus verhindert werden. Die Geflügelhaltung in Sachsen ist trotz der beiden Ausbrüche sicher. Ich bitte aber alle Halter von Nutzgeflügel, vorsorglich die Hygienemaßnahmen in ihren Betrieben zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Wir können nie abschätzen, wie stark die Geflügelpest über Wildvögel eingetragen wird. Aber sicher ist jedes Jahr auch, dass wir nie davon ausgehen können, nicht betroffen zu sein. Deshalb ist es sehr wichtig, dass unsere Krisenszenarien abgestimmt und reibungslos funktionieren. Die schnelle Anordnung von Aufstallungsgeboten in den betroffenen Gebieten soll verhindern, dass es zu größeren Einträgen der Geflügelpest in Nutztierbestände und damit zu wirtschaftlichen Schäden kommt.«

Auch im Winter 2021/2022 wurde in Sachsen eine geringe Anzahl an Geflügelpestfällen festgestellt. In der Geflügelpestsaison 2021/22 wurden zwischen November 2021 und Mai 2022 insgesamt 36 Ausbrüche bei Wildvögeln und 2 Ausbrüche bei gehaltenen Vögeln gemeldet. Von Ausbrüchen und Restriktionen im Sinne von Sperr- oder Aufstallungsgebieten waren die Landkreise Görlitz, Bautzen, Zwickau, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Leipziger Land, Nordsachsen und Meißen sowie die Städte Leipzig und Dresden betroffen. In einem weiteren Fall war durch einen HPAI-Ausbruch in Thüringen der Landkreis Zwickau durch eine Restriktionszone betroffen. Insgesamt galt das Gebot der Stallpflicht oder der Sperrverfügung für 1608 betroffene Betriebe in Schutz- und Überwachungszonen mit insgesamt ca. 34.000 Stück Geflügel.

Im Winterhalbjahr 2020/2021 waren in Sachsen 62 HPAI-Fälle bei Wildvögeln gemeldet worden. Die Krankheit wurde in 8 Betriebe mit gehaltenen Vögeln eingetragen. Von Restriktionszonen waren insgesamt 4917 Betriebe mit rund 695.000 Tieren betroffen. Der größte Ausbruch war am 25. Dezember 2020 in einen Geflügelzuchtbetrieb im Landkreis Leipzig. Deswegen mussten 9000 Tiere getötet und tierseuchenrechtlich entsorgt werden. Insgesamt waren 10 Landkreise betroffen.

Bei der Geflügelpest (HPAI) handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hochpathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Sie ist eine in der Tiermedizin seit Ende des 19. Jahrhunderts bekannte Infektionskrankheit. Tote Vögel sollen nicht angefasst werden, auch um eine Verschleppung des Erregers zu verhindern.


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