Frist verlängert: Anträge für Soforthilfe »Waldbrand« in der Sächsischen Schweiz können bis 18. November 2022 gestellt werden

21.10.2022, 12:45 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das Sächsische Tourismusministerium hat die Antragsfrist für das Soforthilfeprogramm »Waldbrand« bis zum 18.11.2022 verlängert. Anträge nimmt weiterhin die Stabsstelle Wirtschaftsförderung des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge entgegen.

Die Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch hatte Ende August 2022 das Soforthilfeprogramm in Höhe von rund 2 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Die Liquiditätshilfe unterstützt gezielt kleinere und mittlere Tourismusbetriebe in der Sächsischen Schweiz, die aufgrund der Waldbrände existentielle Buchungsrückgänge erlitten haben.

»Mit der Verlängerung der Antragsfrist möchten wir weiteren touristischen Betrieben in der Sächsischen Schweiz die Möglichkeit geben, die Soforthilfe zu beantragen. Die Unternehmen können bis zu 5.000 Euro und in besonderen Fällen bis zu 20.000 Euro beantragen«, sagt Tourismusministerin Barbara Klepsch.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stabsstelle Wirtschaftsförderung im Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge beraten sehr unbürokratisch und helfen auch beim Ausfüllen des Antragsformulars. Über die Internetseite des Landratsamtes https://www.landratsamt-pirna.de/waldbrand-hilfe.html sind alle relevanten Informationen aktuell nachzulesen. Die Antragsunterlagen können ebenso online ausgefüllt werden und stehen zudem als Download zur Verfügung.

Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Wirtschaftsförderung
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Telefon: 03501 515-1512 oder -1518
E-Mail: manuela.foerster@landratsamt-pirna.de oder katrin.hentschel@landratsamt-pirna.de


Kontakt

Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus

Pressesprecher Jörg Förster
Telefon: +49 351 564 60620
E-Mail: presse.kt@smwk.sachsen.de
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