Oberbärenburg bleibt staatlich anerkannter Erholungsort

18.08.2022, 10:52 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sachsens Tourismusministerium bestätigt das Prädikat

Oberbärenburg als Ortsteil der Stadt Altenberg (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) kann sich weiter »staatlich anerkannter Erholungsort« nennen. Das Prädikat wurde der Stadt vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus bestätigt.

Der idyllisch gelegene Ort hat vor allem durch seine für seine Größe beeindruckende touristische Leistungskraft gepunktet. Oberbärenburg zählt insgesamt nur rund 220 Einwohner, verfügt aber über insgesamt 319 Betten in vier Hotels und 27 Ferienwohnungen bzw. -häusern. Zudem gibt es sieben gastronomische Einrichtungen, was keine Selbstverständlichkeit ist und von viel Engagement in Haupt- und Ehrenamt zeugt.

»Herzlichen Glückwunsch zum erneuten Prädikat als staatlich anerkannter Erholungsort. Oberbärenburg im Osterzgebirge ist ein Ort mit langer Tradition für Gäste und zu allen Jahreszeiten attraktiv. Der Ortsteil in 750 Metern Höhe wird umsäumt von ausgedehnten Wäldern und bietet eine Vielzahl von touristischen Angeboten. Mein Dank gilt den Tourismusanbietern und Einwohnern für ihren Einsatz und das große Engagement. Oberbärenburg ist damit ein sehr gutes Beispiel, dass auch kleinere Orte durch gemeinsames und zielstrebiges Handeln Großes bewirken können und als Gastgeber einen wichtigen Beitrag für das Reiseland Sachsen erbringen«, so Tourismusministerin Barbara Klepsch.

Neben Gästen, die nach Entspannung suchen, zieht es auch zahlreiche Aktivurlauber in den Ort, der sowohl für Wanderer und Radfahrer, aber auch für Freunde des Wintersports viel zu bieten hat.

In den vergangenen Jahren hat Oberbärenburg konsequent seine touristische Infrastruktur erneuert, ausgebaut und durch neue Attraktionen ergänzt. So wurde zum Beispiel ein moderner Kur- und Konzertplatz errichtet, der regelmäßig Veranstaltungen anbietet und angrenzend ein 14 Meter hoher Aussichtsturm, der auch zum Besuchermagnet für zahlreiche Tagesgäste geworden ist. Außerdem wurde der Waldspielplatz neu und familienfreundlich gestaltet. Mit der evangelischen Traukapelle und der Hofkapelle gibt sowohl es Angebote zum gemeinsamen Singen und Innehalten, aber auch für Trauungen und Feierlichkeiten. Unverkennbar ist, dass von der Kommune viel Wert auf den Erhalt des traditionellen Ortsbildes gelegt wird.

Hintergrund:

Grundlage für die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten in Sachsen ist das Sächsische Kurortegesetz (ANVO SächsKurG). In der ANVO SächsKurG sind die Anerkennungsvoraussetzungen aufgeführt. Gemäß § 3 a SächsKurG können die Anerkennungsvoraussetzungen nach ca. 10 Jahren überprüft werden. Oberbärenburg erhielt am 4. Dezember 2009 erstmals die staatliche Anerkennung als Erholungsort.


Kontakt

Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus

Pressesprecher Jörg Förster
Telefon: +49 351 564 60620
E-Mail: presse.kt@smwk.sachsen.de
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