Selbstanzeigen mit Bezug zu Kapitalanlagen in der Schweiz

22.03.2010, 15:04 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Daten aus NRW-CD werden ausgewertet

Aus aktuellem Anlass werden bei den sächsischen Finanzämtern eingehende Selbstanzeigen, die in Zusammenhang mit Kapitalanlagen in der Schweiz stehen, gesondert erfasst. Danach sind seit dem 1. Februar 2010 insgesamt 50 Selbstanzeigen eingegangen, die einen Bezug zu Schweizer Bankkonten aufweisen. Die Summe der nacherklärten Einkünfte beträgt rund 3,77 Millionen Euro, die Summe der hinterzogenen Steuern beläuft sich derzeit auf 1,1 Millionen Euro. Allerdings sind noch nicht in allen bisher eingegangenen Selbstanzeigen die entsprechenden Beträge benannt worden, so dass sich die Höhe der nacherklärten Einkünfte und die Summe der hinterzogenen Steuern noch erhöhen dürfte.

Den sächsischen Finanzämtern liegen mittlerweile auch die ersten Kontrollmitteilungen aus dem von Nordrhein-Westfalen erworbenen Datenbestand vor. Ob es sich in diesen und möglicherweise weiteren Fällen um Steuerdelikte handelt, muss nun in jedem Einzelfall geprüft werden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

Ansprechpartner Dirk Reelfs
Telefon: +49 351 564 40060
Telefax: +49 351 564 40069
E-Mail: presse@smf.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang