EU-Prüfung zu Sachsen Bank erfolgreich abgeschlossen – Einklang mit EU-Recht bestätigt
04.06.2008, 12:24 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Die EU-Kommission hat heute die Liquiditätshilfe („Poolvertrag“), die die Landesbanken und die Deka-Bank zur Sicherung der Liquidität der damaligen Sachsen LB (Zweckgesellschaft Ormand Quay) im August 2007 gewährt haben, genehmigt. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass der Verkauf der Sachsen LB an die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) und die damit einhergehende Garantie mit dem gemeinsamen europäischen Markt vereinbar sind. Die Genehmigung ist abhängig von der Umsetzung des zwischen der LBBW und der Kommission vereinbarten Umstrukturierungsplanes und von Kompensationsmaßnahmen. Von den Kompensationsmaßnahmen ist der Freistaat Sachsen nicht betroffen.
„Mit der heutigen Genehmigung hat die EU-Kommission bestätigt, dass unser Weg zur Sicherung und Verkauf der Sachsen LB richtig war. Sowohl die Liquiditätshilfe der Banken für die Sachsen LB als auch der Verkauf der Landesbank stehen europarechtlich auf soliden Füßen“, sagte Finanzstaatssekretär Wolfgang Voß heute in Dresden und dankte allen Beteiligten in Brüssel, Berlin, Stuttgart und Dresden für die außergewöhnlich schnelle Durchführung des Prüf-Verfahrens.
Der Freistaat Sachsen hatte mit einem Schreiben an die EU-Kommission am 21.01.2008 die Prüfung des Poolvertrags und des Verkaufs der Sachsen LB beantragt. Mit Schreiben vom 27.02.2008 gab die EU-Kommission die Einleitung eines Beihilfeverfahrens bekannt. Mit Hochdruck und in mehreren Gesprächsrunden auf höchster politischer Ebene wurde an einer schnellen Entscheidung gearbeitet. Dass die EU-Kommission bereits am heutigen Tag – und damit im Vergleich sehr zügig – eine Entscheidung getroffen hat, ist auf die frühzeitige und kooperative Zusammenarbeit aller Beteiligten zurückzuführen. Seit Ende August 2007 war laufend ein Informationsaustausch mit der EU-Kommission über den jeweiligen Stand der Vereinbarungen sowie die Verkaufsverhandlungen erfolgt.