Rahmenkonzept zur koordinierten Einführung des "Neuen Steuerungsmodells"
14.03.2000, 00:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Die Sächsische Staatsregierung hat heute das Rahmenkonzept zur koordinierten Einführung des "Neuen Steuerungsmodells" in der Sächsischen Staatsverwaltung beschlossen. Es legt damit eine Grundlage für den Einsatz betriebswirtschaftlicher Instrumente in der Verwaltung. Wegen der Notwendigkeit der Sicherstellung einheitlicher Zahlenwerke wurde die Federführung für das Rahmenkonzept dem Staatsministerium der Finanzen zugeordnet.
"Durch den konsequenten Einsatz aller Elemente des neuen Steuerungsmodells werden die Wirtschaftlichkeit und die Wirksamkeit des Verwaltungshandelns wesentlich verbessert, damit können in Zukunft die knapper werdenden Gelder noch zielgerichteter eingesetzt werden", sagte der Sächsische Staatsminister der Finanzen, Professor Dr. Georg Milbradt. "Ziel ist es, die öffentliche Verwaltung zu einem modernen Dienstleistungsunternehmen auszurichten, das ziel- und ergebnisorientiert arbeitet und sich sowohl dem verwaltungsinternen als auch dem externen Wettbewerb stellt," so Milbradt. Dazu müssen wesentliche Neuerungen insbesondere im Rahmen der Haushaltswirtschaft eingeführt werden.
Wesentliche Einzelziele des "Neuen Steuerungsmodells" sind
– Zielerreichung und Wirksamkeit als Erfolgsindikatoren,
– Effektivitäts- und Effizienzverbesserungen,
– stärkere Bürger- und Serviceorientierung,
– Transparenz von Leistungserstellung und Ressourcenverbrauch,
– bessere Planung und Steuerung der Aufgabenerfüllung nach messbaren Leistungskriterien und verbesserten Entscheidungsinformationen,
– verändertes Rollenverständnis zwischen Politik und Verwaltung.
Eine systematische Verknüpfung aller Elemente des "Neuen Steuerungsmodells" ist für eine wirklich erfolgreiche Reform des Verwaltungshandelns unabdingbar. Dazu sollen generelle Vorgaben erarbeitet werden, um einen einheitlichen Prozess der Einführung des Modells zu erreichen.
Der Übergang von der kameral geprägten einnahmen- und ausgabenorientierten zur ziel- und ergebnisorientierten Steuerung der Verwaltungstätigkeit führt zu tiefgreifenden Veränderungen in verschiedenen Gestaltungsbereichen. Insbesondere für das Haushalts- und Rechnungswesen erfordert diese neue Steuerung eine grundsätzliche Umgestaltung des Zahlenwerkes nach Form und rechtlicher Qualität. "Wir werden künftig Haushaltsverhandlungen nicht mehr nur primär bezogen auf die Bereitstellung von Mitteln führen, sondern deren Ergebnisse konsequent in den Mittelpunkt rücken.", so Milbradt.
Zur Erreichung dieser Ziele erarbeitet das Staatsministerium der Finanzen die erforderlichen Richtlinien zur koordinierten Einführung aller Kernelemente des "Neuen Steuerungsmodells". Darin werden unter anderem die inhaltlichen Anforderungen für folgende Elemente definiert und festgelegt:
– Kosten- und Leistungsrechnung
– Produktbildung
– Berichtswesen einschließlich Benchmarking
– Zielvereinbarungen
– Budgetierung einschließlich sachlicher und jahrgangsüberschreitender Flexibilität des Mitteleinsatzes.
Künftig ist für die Haushaltsveranschlagung eine klare Leistungsplanung Voraussetzung.
Zur Begleitung des Einführungs- und Umsetzungsprozesses wird eine Lenkungsgruppe unter Federführung des Staatsministeriums der Finanzen und unter Beteiligung der Staatskanzlei und des Staatsministeriums des Innern sowie dem jeweils betroffenen Ressort gebildet. Die Ressorts haben nunmehr verstärkt Pilotämter und Projekte nach fachlichen Gesichtspunkten vorzuschlagen, die sich für die neuen Methoden eignen.
Mit dem Nachweis erster Ergebnisse aus der Einführung des Neuen Steuerungsmodells in Behörden des Freistaates Sachsen wird in einem Jahr gerechnet.