Beginn der Radonmessungen nicht verpassen

21.06.2021, 10:05 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Radonvorsorgegebiete in Sachsen (© BfUL)

Der grün umrandete Teil der Karte zeigt die ausgewiesenen Radonvorsorgegebiete in Sachsen.

Radonvorsorgegebiete in Sachsen (© BfUL)

Der grün umrandete Teil der Karte zeigt die ausgewiesenen Radonvorsorgegebiete in Sachsen.

Der grün umrandete Teil der Karte zeigt die ausgewiesenen Radonvorsorgegebiete in Sachsen.

Am 1. Juli müssen die Messungen in den Radonvorsorgegebieten starten

In den sächsischen Radonvorsorgegebieten sollten die Vorbereitungen für die gesetzlich vorgeschriebenen Radonmessungen jetzt auf der Zielgeraden sein. Die Messgeräte zur Radonbestimmung an Arbeitsplätzen im Keller und Erdgeschoss müssen bis zum 1. Juli 2021 ausgelegt worden sein, erinnert das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) heute in Dresden.

Die Messungen müssen am 1. Juli begonnen werden und dauern ein Jahr. Stichtag für das Ende der Messung ist der 30. Juni 2022. Diese Frist ist verbindlich und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, wenn sie nicht eingehalten wird. Zur Messung der Radonkonzentration in der Raumluft sind alle Arbeitsplatzverantwortlichen – Arbeitgeber wie Selbstständige – verpflichtet, die Arbeitsräume im Keller und im Erdgeschoss haben.

Die Radonmessungen müssen nicht teuer sein. Pro Messgerät entstehen in der Regel Kosten, die im unteren zweistelligen Bereich liegen. Es lohnt sich deshalb, sich bei den Anbietern über die jeweiligen Preise zu erkundigen. Viele Betroffene sind mit dem Thema Radonschutz noch nicht sehr vertraut. Dabei ist es sehr einfach, die Messungen selbst durchzuführen. Werden Dienstleister in die Planung und Durchführung der Messungen eingebunden, können je nach den vertraglich vereinbarten Leistungen höhere Kosten anfallen.

Auf der Radonwebseite des Freistaates Sachsen gibt es eine Anleitung, wie man die Messungen selbst durchführen kann. Die kleinen schwarzen Messdosen, sogenannte Exposimeter, können bei anerkannten Messstellen bestellt werden. Diese sind ebenfalls auf der Webseite gelistet. Wer sich nicht zutraut, die Messgeräte selbst aufzustellen, kann sich von der sächsischen Radonberatungsstelle beraten lassen.

Hintergrund:

107 sächsische Gemeinden sind zum 31. Dezember 2020 per Allgemeinverfügung als sogenannte Radonvorsorgegebiete festgelegt worden. Mit dieser Festlegung sind die Pflichten für Arbeitsplatzverantwortliche verbunden. Wird der Referenzwert von 300 Becquerel Radon pro Kubikmeter Raumluft an einem Arbeitsplatz überschritten, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Radonwerte zu reduzieren.

Radon ist ein natürliches radioaktives Edelgas, das überall im Boden entsteht. Je nach Art des Bodens kann es in höheren oder niedrigeren Konzentrationen vorkommen. Tritt es aus dem Boden aus, wird es durch die Atmosphärenluft sofort stark verdünnt. Tritt es jedoch über Risse und Fugen in Gebäude ein, kann es sich dort anreichern. Wird es in erhöhten Mengen über einen längeren Zeitraum eingeatmet, kann es Lungenkrebs verursachen. Sachsen gehört zu den Bundesländern, die aufgrund der geologischen Gegebenheiten ein erhöhtes Radonpotenzial besitzen. Deshalb ist in Sachsen bereits vor vielen Jahren eine Radonberatungsstelle bei der Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) als Ansprechpartner eingerichtet worden.


Kontakt

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Pressesprecherin Karin Bernhardt
Telefon: +49 351 2612 9002
Telefax: +49 351 4511 9283 43
E-Mail: karin.bernhardt@smekul.sachsen.de
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