Wirtschaftshilfen im zweiten Lockdown: Bislang 952 Millionen Euro für Unternehmen aus Sachsen

18.06.2021, 10:53 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die aktuellen Zahlen im Überblick

Überbrückungshilfe III des Bundes

Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) hat im Auftrag des Bundes bislang 398,5 Millionen Euro an Überbrückungshilfe III an die sächsischen Antragsteller ausgezahlt. Dazu kommen – speziell für Soloselbstständige – rund 69,9 Millionen Euro an »Neustarthilfe«, für die bis jetzt 12.028 Anträge gestellt worden sind. Seit dem 17. März kann die SAB die Anträge auf Überbrückungshilfe III bearbeiten und vollständig auszahlen. Sachsenweit haben seit Mitte Februar Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler knapp 10.800 Anträge auf Überbrückungshilfe III gestellt.

Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus verlängert. Die bewährten Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten. Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Die Neustarthilfe wird ebenfalls bis zum 30. September 2021 als Neustarthilfe Plus weitergeführt.

November- und Dezemberhilfe des Bundes

Die Frist für Neuanträge ist Ende April abgelaufen.

17.819 Unternehmen haben nach Beantragung auf Novemberhilfe von der SAB ihr Geld bekommen, davon 5.943 über abgeschlossene Abschlagszahlungen im Direktverfahren. Die Auszahlungen summieren sich auf 219,0 Millionen Euro. 411 Anträge wurden abgelehnt; 77 befinden sich noch in Prüfung.

Für die Dezemberhilfe haben 17.806 Unternehmen ihre Auszahlung erhalten, davon 5.622 über abgeschlossene Abschlagszahlungen im Direktverfahren. Die Höhe der Auszahlungen beträgt 264,1 Millionen Euro. 1.081 Anträge wurden abgelehnt; 74 befinden sich noch in Prüfung.

Corona-Härtefallhilfen

Am 18. Mai sind bundesweit gleichzeitig die Härtefallhilfen gestartet. Das Programm zielt auf Unternehmen und Selbstständige, die aus den bisherigen Corona-Hilfsprogrammen des Bundes ausgeschlossen und durch die Krise in eine existenzbedrohende wirtschaftliche Lage geraten sind. Anträge können ausschließlich durch prüfende Dritte, d. h. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte, gestellt werden. In Sachsen ist die SAB mit dem Programmvollzug betraut.

Bis zum 18. Juni 2021 lagen der SAB 11 Anträge zu Härtefallhilfen vor.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
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