Sächsische Kandidaten für die Fortschreibung der deutschen Vorschlagsliste zum Welterbe gehen in die nächste Runde

12.04.2021, 14:39 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Für die anstehende Fortschreibung der deutschen Bewerberliste zum Welterbe nach der UNESCO-Welterbekonvention sind die Bundesländer aufgefordert, im Herbst 2021 jeweils bis zu zwei Vorschläge vorzulegen. Vorschläge aus dem letzten Auswahlverfahren des Jahres 2012, die motiviert wurden das Thema weiter zu erforschen, dürfen zusätzlich vorgelegt werden.

In Sachsen wird es voraussichtlich drei Kandidaten für die zwei zur Verfügung stehenden neuen Vorschläge geben. Zum Einreichungsschluss Ende März lagen drei Bewerbungen vor, die derzeit bis Ende April redaktionell überarbeitet werden. Sollte es bei drei Bewerbern bleiben, erfolgt die Auswahl der beiden erfolgversprechendsten Kandidaten dann im Zuge einer weiteren Begutachtung unter Hinzuziehung von externen Sachverständigen.

Keine weitere Prüfung auf Landesebene ist für die beiden Bewerbungen von Hellerau und Görlitz nötig, die im Jahr 2012 von einem Fachbeirat aufgefordert worden waren, die jeweiligen Bewerbungsgegenstände weiter aufzuarbeiten. Diese Bewerbungen können unmittelbar der Kultusministerkonferenz zur Auswahl auf Bundesebene vorgelegt werden.

Nach Befassung des sächsischen Kabinetts werden die Bewerbungen im Oktober der Kultusministerkonferenz vorgelegt.

Hintergrund:
Aktuell verzeichnet die Welterbeliste 1121 Stätten in 167 Ländern. Mit derzeit 46 Welterbestätten gehört Deutschland zu den Ländern mit den meisten Eintragungen. In Sachsen befinden sich mit dem Muskauer Park/Park Mużakowski und der Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří zwei grenzübergreifende Welterbestätten. Mit der Anmeldung und der Anerkennung zum UNESCO-Welterbe ist die Verpflichtung verbunden, das Welterbe zu schützen, zu erhalten und an zukünftige Generationen weiterzugeben.

Der Freistaat Sachsen hat für die Auswahl der sächsischen Vorschläge ein mehrstufiges Verfahren mit Interessenbekundungen, Beratungen sowie Prüfungen und einer abschließenden Bewertung initiiert.
Die Vorschläge der Bundesländer werden ab Herbst 2021 in einem Evaluierungsverfahren durch einen von der Kultusministerkonferenz zu berufenden internationalen Fachbeirat geprüft, bevor es zur Festlegung einer neuen deutschen Bewerberliste und deren Vorlage bei der UNESCO im Februar 2024 kommt.


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Telefon: +49 351 48 430 403
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