Umweltminister Günther: »Förderprogramm für Insektenvielfalt macht Landwirte zu Partnern des Artenschutzes«

02.02.2021, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sachsen unterstützt zusätzliche Maßnahmen zum Insektenschutz

Das sächsische Kabinett hat am Dienstag (02.02.21) die Förderrichtlinie Insektenschutz- und Artenvielfalt (FRL ISA/2021) verabschiedet. Damit unterstützt Sachsen Landwirtschaftsbetriebe sowie andere Landbewirtschafterinnen und –bewirtschafter bei der Anlage von Blüh- beziehungsweise Brachestreifen auf Ackerrändern oder bei der insektenfreundlichen Mahd von Grünland. Insgesamt stehen dafür in diesem Jahr 2,2 Millionen Euro zur Verfügung.

Sachsens Umwelt- und Landwirtschaftsminister Wolfram Günther: »Wir brauchen Insekten, wir brauchen Artenvielfalt in der Kulturlandschaft. Gleichzeitig nimmt diese Vielfalt ab. Gerade die Insektenbestände sind rapide dezimiert. Deshalb gilt es, Schmetterlinge, Bienen, Käfer und andere mitsamt ihren Lebensräumen zu schützen. Mit unserer Förderung wenden wir uns vor allem an Landwirtinnen und Landwirte, aber auch an Umwelt- und Landschaftspflegeverbände. Ihnen wollen wir einen Anreiz für mehr Insektenschutz bieten und einen Ausgleich zahlen, wenn sie mehrjährige Blühstreifen anlegen oder zum Beispiel ihre Wiesen schonender mähen. Ich hoffe hier auf breite Resonanz. Schließlich brauchen wir ein ganzes Netz an Biotopen, wenn wir Artenvielfalt wirksam schützen oder entwickeln wollen. Dabei sind die Landwirte wichtige Partner. Letztlich brauchen wir Rahmenbedingungen, damit Landnutzer Teil eines ökologischen Ansatzes sein können. Außerdem freue ich mich, dass der Bund sich über den Sonderrahmenplan »Insektenschutz« finanziell beteiligt.«

Gefördert werden auf dem Acker zum Schlag gehörende, über fünf Jahre ortsfeste Blüh- bzw. Brachestreifen am Schlagrand. Die Streifen müssen mindestens sechs Meter und dürfen maximal zwanzig Meter breit sein. Insbesondere müssen Überwinterungsstrukturen bestehen bleiben. Die Ansaatmischungen für die Blühstreifen werden vorgegeben.

Ebenfalls gefördert wird die partielle Mahd auf Grünland. Dabei ist besonders insektenschonende Technik vorgeschrieben. Gemäht werden darf zweimal jährlich mit einer längeren Nutzungspause. Zugleich müssen bei jeder Mahd Grünlandstreifen als Überlebensraum für die Insekten ungenutzt bleiben.

Mehrjährige Blühstreifen am Feldrand auf dem Acker werden mit 909 Euro pro Hektar und Jahr, mehrjährige selbstbegrünende Brachestreifen am Feldrand mit 635 Euro pro Hektar und Jahr gefördert. Bei der partiellen Mahd auf dem Grünland beläuft sich die Unterstützung auf 702 Euro pro Hektar und Jahr.

Der Bund hat im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes« (GAK) den Sonderrahmenplan »Insektenschutz in der Agrarlandschaft« eingerichtet. Die Bundesmittel werden durch Landesmittel kofinanziert. Einzelheiten zur Förderrichtlinie werden unter https://www.smul.sachsen.de/foerderung/foerderrichtlinie-insektenschutz-und-artenvielfalt-frl-isa-2021-10301.html veröffentlicht.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de
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