Bundesrat beschließt Ausweitung des Kinderkrankengeldes

18.01.2021, 15:46 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Minister Martin Dulig: »Vereinbarkeit von Familie und Beruf bleibt keine Worthülse – Eltern müssen entlastet werden«

Als Reaktion auf den anhaltend hohen Zahlen in der Corona-Krise hat der Bundesrat in Berlin hat heute die Ausweitung des Kinderkrankengeldes von zehn auf 20 Tage und für Alleinerziehende von 20 auf 40 Tage einstimmig beschlossen.

Dazu Wirtschaftsminister Martin Dulig in seiner Rede in der Länderkammer: »Für die berufstätigen Eltern ist es eine große Herausforderung Homeoffice, Homeschooling, dazu die Betreuung kleiner Kinder und vielleicht noch die Sorge um die betagte Eltern unter einen Hut zu bekommen. All das passt nicht zusammen. Das sorgt für Unsicherheit und Spannungen - auch im Familienkreis.«

»Die heutige Änderung ist ein starkes Signal. Dass der Anspruch nicht nur bei tatsächlicher Krankheit des Kindes besteht, sondern auch, wenn Schulen und Kitas geschlossen sind, gibt den berufstätigen Eltern Sicherheit. Berufstätige Eltern und vor allem alleinerziehende Mütter und Väter werden dadurch in dieser schwierigen Situation entlastet. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bleibt keine Worthülse«, so Dulig weiter.

Auch für Arbeitgeber sieht der Wirtschaftsminister den heutigen Beschluss als Vorteil an: »Arbeitgeber müssen vielleicht etwas häufiger und länger auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verzichten. Doch durch das Engagement des Bundes entstehen für die Unternehmen keine weiteren Belastungen. Im Gegenteil: Die Gewissheit berufstätiger Eltern, dass die Betreuung ihrer Kinder gewährleistet ist, beruhigt. Dadurch können sich Eltern die Betreuungsaufgaben teilen. Und damit bleibt für einen Partner der Kopf frei und eine Berufstätigkeit, ob außer Haus oder im Homeoffice ist uneingeschränkt möglich.«


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang