EU-Grundrechtecharta und Demokratie in Europa stärken

03.12.2020, 16:20 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Europäische Kommission hat heute einen Aktionsplan zur Stärkung der Demokratie in Europa vorgelegt. Flankiert wird dieser von einer neuen Strategie, die den Bekanntheitsgrad der EU-Grundrechtecharta erhöhen soll.

Europaministerin Katja Meier: »Damit die Vielzahl der Lebensentwürfe sich in einem demokratischen Europa gleichberechtigt entwickeln und verwirklichen können, muss die Grundrechtecharta ihre volle Wirkung entfalten. Viele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger kennen diese Charta aber nicht einmal. Dass muss sich ändern, denn nur so können sie ihre Rechte einfordern. Die jetzt vorgestellten Maßnahmen sind ein Schritt in die richtige Richtung, um die Sichtbarkeit der Charta in der gesamten Europäischen Union zu erhöhen und deren Anwendung in der täglichen Rechtspraxis zu stärken.«

Mit dem Aktionsplan zur Stärkung der Demokratie in Europa hat die Europäische Kommission außerdem einen Plan gegen Einflussnahme von außen und Wahlmanipulation vorgestellt. Ziel ist es, freie und faire Wahlen zu fördern, die Medienfreiheit zu stärken und Desinformation zu bekämpfen.

Europaministerin Katja Meier: »Eine starke Demokratie stützt sich darauf, dass jede Bürgerin und jeder Bürger nicht nur seine Meinung frei vertreten und verbreiten, sondern sich diese auch ohne unzulässige Einflussnahme bilden kann. Der jetzt vorgelegte Aktionsplan wird dazu beitragen, die Demokratie in der gesamten Union zu stärken und die Werte, auf denen die europäische Idee beruht, zu schützen. Wir in Sachsen sind mit der Initiative »Gemeinsam gegen Hass im Netz« bereits einen Schritt vorangegangen, um den demokratischen Diskurs und das gesellschaftliche Klima zu schützen und den offenen Dialog im Netz zu fördern.«

Hintergrund:
Die EU-Grundrechte-Charta war nach einem langjährigen Entscheidungsprozess im Jahr 2009 mit dem Vertrag von Lissabon am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten. Sie geht häufig über Regelungen in nationalen Grundrechten hinaus, hat Vorrang vor nationalem Recht und die darin verankerten Rechte sind bei Verletzung einklagbar. Allerdings hat bisher nur etwa jede zweite EU-Bürgerin und jeder zweite EU-Bürger jemals von ihr gehört, wie eine Eurobarometer-Befragung im Jahr 2019 ergab. Zuletzt war im Jahr 2010 eine Strategie zur wirksamen Umsetzung der Charta durch die EU vorgelegt worden. Die aktuelle Strategie wird die Umsetzung der Charta für die nächsten zehn Jahre flankieren.

Der Aktionsplan Europäische Demokratie soll auf einige der derzeit wichtigsten Herausforderungen für die europäische Demokratie eingehen und schrittweise bis 2023 umgesetzt werden. Er umfasst drei Themenschwerpunkte: die Integrität von Wahlen und politischer Werbung, die Stärkung der Meinungsfreiheit und der demokratischen Debatte mit dem Schwerpunkt auf Medienfreiheit und Medienpluralismus und der Rolle der Zivilgesellschaft sowie das einheitliche Vorgehen gegen Desinformation in der EU. Besonderes Augenmerk gilt außerdem dem bürgerschaftlichen Engagement. Dabei soll sichergestellt werden, dass die demokratische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger auf fundierter Willensbildung beruht und nicht manipuliert wird. Die im Plan vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen unter anderem die Transparenz von politischer Online-Werbung, einen besseren Schutz von Journalistinnen und Journalisten, die Festschreibung einer Definition von Desinformation sowie Vorschläge zu deren Bekämpfung.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
Telefax: +49 351 564 16189
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