Sondermessung zur Staubbelastung am Steinbruch Pließkowitz abgeschlossen

01.12.2020, 10:46 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Sondermessstelle in Kleinbautzen (© BfUL, Holm Kühne)

Sondermessstelle in Kleinbautzen (© BfUL, Holm Kühne)

Landesumweltamt Sachsen veröffentlicht Abschlussbericht

Bürgerbeschwerden über Staubbelästigungen rund um den Steinbruch Pließkowitz waren Anlass für eine Sondermessung zur Luftqualität in der Gemeinde Malschwitz im Landkreis Bautzen. Dabei ist im Zeitraum vom 01. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 untersucht worden, welchen Einfluss der Betrieb des Steinbruchs auf die Konzentrationen von Feinstaub PM10 und die Staubniederschlagswerte im angrenzenden Wohngebiet des Ortsteils Kleinbautzen hat und ob gesetzliche Grenzwerte überschritten werden. Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat die Ergebnisse der Sondermessung heute veröffentlicht.

Die Grenzwerte für Feinstaub PM10 und Staubniederschlag sind im Messzeitraum sicher eingehalten worden. Der Jahresmittelwert für Feinstaub PM10 lag bei 13,3 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft und damit deutlich unter dem Jahresgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Zum Vergleich: An den nächstgelegenen stationären Luftmessstationen sind ähnliche Jahresmittelwerte gemessen worden. An der Messstation Bautzen waren es 12,5 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft und an der Messstation Niesky 13,3 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft.

Der Tagesgrenzwert für Feinstaub PM10 liegt bei 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft und darf an maximal 35 Tagen pro Kalenderjahr überschritten werden. Dieser Grenzwert ist während des Messzeitraums an einem Tag (28. März 2020) überschritten worden. Die Grenzwertüberschreitung stand mit dem Eintrag von Saharastaub in Verbindung, der bundesweit für hohe Feinstaubwerte mit Grenzwertüberschreitungen sorgte. Auch 12 Sprengungen während des Messzeitraums führten zu keinen Auffälligkeiten bei den Feinstaub PM10-Messwerten an der Sondermessstelle Kleinbautzen.

Der Grenzwert für Staubniederschlag ist ebenfalls über den gesamten Messzeitraum sicher eingehalten worden. Der höchste Monatsmittelwert wurde im Mai gemessen und betrug 0,1 Gramm pro Quadratmeter und Tag. Zur Einordnung: Der Grenzwert für Staubniederschlag liegt bei 0,35 Gramm pro Quadratmeter und Tag.

Der Standort für den Messpunkt wurde im Vorfeld bei einer Ortsbegehung gemeinsam mit dem Bürgermeister sowie mit Vertretern der Bürgerinitiative, des Landratsamtes und des Sächsischen Oberbergamtes ausgewählt. Von vier möglichen Messpunkten fiel die Entscheidung auf den Standort Kreckwitzer Straße im Ortsteil Kleinbautzen, rund 500 Meter südöstlich vom Steinbruch Pließkowitz. Aus dem angrenzenden Wohngebiet hatte es die meisten Beschwerden über Staubbelästigungen gegeben.

Fachlicher Hintergrund zur Sondermessung:

Die Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) hat die Sondermessung im Auftrag des LfULG durchgeführt. Die Messung von Feinstaub PM10 erfolgte mit einer zeitlichen Auflösung von einer Stunde über einen kontinuierlich messenden Feinstaub-Automaten, um auch kurzzeitige Spitzen erfassen zu können. Zusätzlich wurden mit dem Referenzverfahren Tagesproben auf Filtern für die Wägung im Labor genommen. Die Sammlung des Staubniederschlags als Monatsprobe erfolgte mit einem sogenannten Bergerhoffgefäß. Neben Feinstaub und Staubniederschlag wurden auch meteorologische Parameter erfasst.


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Kontakt

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Pressesprecherin Karin Bernhardt
Telefon: +49 351 2612 9002
Telefax: +49 351 4511 9283 43
E-Mail: karin.bernhardt@smekul.sachsen.de

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