Sachsen hat bereits Corona-Soforthilfen im Wert von 1,4 Milliarden Euro ausgezahlt

29.11.2020, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig: »Wir wollen gesund und mit langfristigen wirtschaftlichen Perspektiven aus der Krise kommen!«

Die vom Teil-Lockdown betroffenen Branchen können seit dieser Woche die Novemberhilfe der Bundesregierung beantragen. Bereits während der ersten Phase der Corona-Pandemie haben der Freistaat Sachsen und der Bund Unternehmen und Selbstständige mit Soforthilfen finanziell unterstützt. Die dafür zuständige Bewilligungsstelle, die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB), hat seit Ende März Soforthilfe-Darlehen des sächsischen Wirtschaftsministeriums und Soforthilfen des Bundes für Unternehmen im Wert von zusammen fast 1,4 Milliarden Euro ausgezahlt (Stand: 25. November 2020). Davon entfallen rund 752 Millionen Euro auf das Darlehen »Sachsen hilft sofort« (19.273 ausgezahlte Anträge) und rund 638 Millionen Euro auf die Bundeshilfen (83.495 ausgezahlte Anträge).

»Die Bundes- und Landesregierung muten den Menschen und Unternehmen mit den Corona-Maßnahmen viel zu. Von Anfang an stehen wir solidarisch an ihrer Seite«, sagt Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig. »Wir wollen nicht nur gemeinsam durch die Krise kommen – sondern gesund und mit langfristigen wirtschaftlichen Perspektiven aus ihr heraus. Bund und Freistaat gewährleisten, dass die Unternehmen weiterarbeiten können und dass Beschäftigung gesichert wird. Deshalb war unser Weg, im Frühjahr und Sommer mit Zuschüssen und Darlehen zu helfen, wichtig und richtig. So wurde kurzfristig Schaden von allen abgewendet. Natürlich gibt es weitere Bedarfe, wo wir gemeinsam mit dem Bund weitere Möglichkeiten der Unterstützung suchen.«

Die meisten Soforthilfe-Darlehen hat die SAB an Antragsteller aus der Stadt Leipzig (rund 136,7 Mio. Euro), der Stadt Dresden (129,4 Mio. Euro) und dem Erzgebirgskreis (56,3 Mio. Euro) ausgezahlt. Darüber hinaus verteilen sich die ausgezahlten Darlehen regional wie folgt: Stadt Chemnitz 52,2 Mio. Euro, Landkreis Mittelsachsen 50,4 Mio. Euro, Landkreis Zwickau 48,9 Mio. Euro, Landkreis Meißen 45,6 Mio. Euro, Landkreis Bautzen 44,1 Mio. Euro, Landkreis Leipzig 42,6 Mio. Euro, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 40,1 Mio. Euro, Vogtlandkreis 39,3 Mio. Euro, Landkreis Görlitz 36,6 Mio. Euro und Landkreis Nordsachsen 30,2 Mio. Euro.

Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den Bundes-Soforthilfen. Die meisten Gelder flossen auch hier an die Antragsteller aus der Stadt Leipzig (rund 114,7 Mio. Euro), der Stadt Dresden (89,2 Mio. Euro) und dem Erzgebirgskreis (49,0 Mio. Euro). Die weitere Verteilung auf die Landkreise und kreisfreien Städte: Zwickau 45,5 Mio. Euro, Mittelsachsen 42,3 Mio. Euro, Bautzen 41,1 Mio. Euro, Landkreis Leipzig 40,2 Mio. Euro, Meißen 40,0 Mio. Euro, Stadt Chemnitz 37,9 Mio. Euro, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 37,2 Mio. Euro, Görlitz 36,2 Mio. Euro, Vogtland 35,1 Mio. Euro und Nordsachsen 29,8 Mio. Euro.

Novemberhilfe der Bundesregierung

Die weitreichende Novemberhilfe bietet zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. »Damit setzen wir unseren solidarischen Weg fort. Die sächsischen Unternehmen und Soloselbstständigen, denen erneut viel Disziplin und Durchhaltekraft abverlangt wird, erhalten finanzielle Sicherheit«, so Wirtschaftsminister Dulig.

Pro Schließungswoche werden den betroffenen Unternehmern und Betrieben Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt. Konkret geht es um die Deckung der Fixkosten, die trotz der temporären Schließung anfallen. In einem zweistufigen Verfahren werden zunächst Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 50 Prozent der beantragten Novemberhilfe gewährt, höchstens jedoch bis zu 10.000 Euro pro Antragsteller.

Die Antragstellung und Auszahlung erfolgen voll elektronisch über die Plattform https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Die »Überbrückungshilfe II« des Bundes kann ebenfalls weiter beantragt werden. Dies sind die fortlaufenden Unterstützungen für die Monate September bis Dezember, die per Steuerberater auch über die Plattform des Bundes beantragt werden können.

Anlagen

  • Sachsenkarte: Verteilung Darlehen »Sachsen hilft sofort«
  • Sachsenkarte: Verteilung Soforthilfe des Bundes

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